Ein Mann trennte sich von seiner Ehefrau durch eine dreifache Scheidung mit der Absicht, ihr zu drohen, indem er sagte: „Wenn du den Jungen hinausschickst, bist du dreimal geschieden!“ Daraufhin holte er sie durch einen neuen Vertrag zurück. Nach einiger Zeit gab es eine Meinungsverschiedenheit, die zur Scheidung durch das Gericht führte, was die endgültige Trennung zur Folge hatte. Ein Jahr später beschlossen sie, der Kinder wegen wieder in ihr altes Leben zurückzukehren. Der Heiratsvertrag kam zustande, aber es kam zu einer erneuten Meinungsverschiedenheit, die zur Aussprache der Scheidung führte. Die beiden Ehepartner möchten jetzt wieder zum Eheleben zurückkehren. Ist dies islâmisch gesehen möglich? Möge Allâh Ihnen helfen!
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wenn jemand die Scheidung seiner Ehefrau an ein Gebot oder Verbot bindet und diese Angelegenheit, die mit der Scheidung zusammenhängt, stattfindet, dann ist die Scheidung rechtsgültig. Dies ist die Meinung der Mehrheit der Gelehrten.
Der Beweis dafür ist, dass die Scheidung dem Mann obliegt. Wenn er sie deutlich ausspricht, ist sie rechtsgültig, egal ob es scherzend oder mit einer anderen Absicht geschah, weil der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Drei Dinge sind im Ernst und im Spaß ernst: Die Ehe, die Scheidung und das Zurückholen in die Ehe.“ (Überliefert von Abû Dâwûd, At-Tirmidhî und Ibn Mâdscha. Von Al-Albânî als akzeptabel eingestuft).
Wenn jemand die Scheidung eindeutig ausspricht, ist sie rechtsgültig, ob man nun die Scheidung beabsichtigt hat oder nicht. Welcher Unterschied besteht zwischen der direkten Rechtsgültigkeit und der zusammenhängenden? Wer seine Frau mit einem Ausdruck dreifach scheidet, dem ist seine Frau der mehrheitlichen Meinung der Gelehrten nach verboten, und er darf sie erst heiraten, nachdem sie mit einem anderen Ehemann verheiratet war, egal ob die Scheidung direkt rechtsgültig war oder mit einer Angelegenheit zusammenhing.
Auf jeden Fall darf der Mann die besagte Frau nicht heiraten, bis sie einen Fremden geheiratet hat, der mit ihr verkehrt und hierauf von ihr geschieden wird. Dann darf ihr erster Mann um ihre Hand anhalten, nachdem sie ihre Wartezeit beendet hat, und sie können eine neue Ehe beginnen, wenn sie es wollen. Dies gilt, ob wir nun die Lehrmeinung der Mehrheit oder die abweichende Lehrmeinung heranziehen, weil sie drei verschiedene Male geschieden wurde.
Und Allâh weiß es am besten!
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