Wie geht man mit der Situation eines abgelehnten Heiratsantrages um?
Lob sei Allâh! Möge Allâh den Gesandten Allâhs in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken, sowie seinen Leuten und seinen Gefährten! Nun zur Frage:
Es ist uns nicht ganz klar, was Sie mit der Frage genau meinen. Allgemein lässt sich jedoch sagen, dass die Ablehnung eines ebenbürtigen, religiösen und anständigen Heiratskandidaten durch den Vormund nicht angemessen ist, außer wenn die Zurückweisung islâmisch als rechtmäßig begründet werden kann. Wird ein potenzieller Ehemann durch den Vormund der Frau abgewiesen, sollte man versuchen ihn von der Heirat zu überzeugen. Beharrt er aber dennoch auf seiner Meinung, ist es der Frau empfohlen dem Vormund Gehorsam zu leisten, indem sie auf die Eheschließung mit diesem Mann verzichtet. Befürchtet sie allerdings, dass ihr Vormund der Heirat aus Willkür nicht zustimmt, besitzt sie das Recht ein islâmisches Zentrum zu kontaktieren. Die dortigen Verantwortlichen sind befugt, sie mit dem entsprechenden Mann zu trauen oder einen Stellvertreter zu ernennen, der diese Aufgabe übernimmt.
Das Gleiche gilt auch für Männer. Die Eltern des Mannes dürfen nichts gegen eine Heirat mit einem religiösen tugendhaften Mädchen einwenden. Auch hier sollte man im Fall einer Ablehnung versuchen die Eltern von der Eheschließung zu überzeugen. Geben sie der Heirat trotz allem nicht den elterlichen Segen, muss der Sohn ihnen gehorchen. Befürchtet er aber durch den Verzicht auf die Heirat mit der Frau, die er liebt, einen Schaden, wie etwa das Begehen von Unzucht, kann er ohne elterliche Zustimmung heiraten.
Wir betonen, dass die Verehelichung einer muslimischen Frau nur von einem muslimischen Vormund übernommen werden darf. Eine islâmische Autorität, wie zum Beispiel ein islâmisches Zentrum, oder eine Person, welche die Muslima als ihren Stellvertreter in islâmischen Angelegenheiten ernannt hat, kann die Trauung vollziehen.
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