Eine Frau ist sozusagen ohne Verwandtschaft. Sie hat eine einzige Tochter, die verheiratet ist. Ihre Mutter möchte heiraten und hat keinen Vormund außer den Mann ihrer Tochter. Darf er sie vertreten und sie verheiraten?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wenn diese Frau keinen nahen oder fernen Vormund hat, dann verheiratet sie der Richter, der es stellvertretend für den Herrscher tut, weil der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wenn eine Frau ohne das Einverständnis ihres Sachwalters heiratet, ist ihre Ehe ungültig, ist ihre Ehe ungültig, ist ihre Ehe ungültig. Wenn er mit ihr geschlechtlich verkehrt, gehört ihr die Brautgabe, weil ihm ihre Scham (durch die Ehe) erlaubt wurde. Und wenn sie sich streiten, so ist der Herrscher ein Sachwalter für den, der keinen Vormund hat.“ (Überliefert von Ahmad und Abû Dâwûd).
Der Mann der Tochter ist nicht ihr Vormund, es sei denn, er ist väterlicherseits mit der Frau verwandt, für die er als ihr Vormund den Vertrag abschließt, und es gibt keinen näheren Verwandten als ihn. Wenn es keinen Herrscher oder Herrschenden an ihrem Aufenthaltsort gibt und es ihnen nicht möglich ist, dorthin zu gehen, wo es einen Herrscher gibt, darf sie den Sohn ihrer Tochter als Sachwalter wählen, selbst wenn er nicht väterlicherseits mit ihr verwandt ist.
Und Allâh weiß es am besten!
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