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Rechtsnorm für das Sich-Begeben von Arafa nach Makka vor dem Eilen nach Muzdalifa

Frage

Ich beabsichtige für mich und meine Ehefrau und mein knapp eineinviertel Jahre altes Kind, das sehr an der Mutter hängt, den Haddsch. Meine Frage lautet nun: Wenn wir Arafa verlassen und uns, anstatt uns nach Muzdalifa zu wenden, ob des Speisens des Kindes und Windelwechselns und auch der Erledigung unserer eigenen notwendigen Dinge direkt zu unserer Unterkunft in Al-Azîzîya begeben und dann nach Muzdalifa aufbrechen, wie lautet dann die Rechtsnorm dafür? Und wann dürfen wir Muzdalifa verlassen?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs, und möge Er Seinen Gesandten sowie dessen Familie und dessen Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Und nun zur Frage:

Was die Rechtsnorm für das Erfragte betrifft: Es ist euch gestattet, dass ihr von Arafa nicht unmittelbar nach Muzdalifa eilt und einige notwendige Dinge in Makka erledigt und euch dann nach Mitternacht nach Muzdalifa wendet. Nach der schâfi'itischen und nach der hanbalitischen Rechtsschule wird das Übernachten in Muzdalifa sogar eine gute Stunde nach Mitternacht verwirklicht. Und wer nach Muzdalifa vor Mitternacht kommt, so gibt es für ihn kein Weiterziehen außer nach Mitternacht. Und vorsichtshalber sollte jemand ohne akzeptablen Grund und sollten die Frauen von Muzdalifa erst nach dem Morgengebet weiterziehen und der Sunna folgend Allâhs beim Masch'ar u-l-harâm gedenken. Dies ist die Rechtsnorm für das Erfragte. Wir geben allerdings den guten Rat, dass ihr von Arafa nach Muzdalifa eilt, und zwar den Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken als Beispiel nehmend und dessen Sunna folgend. Denn wenn ihr nach Makka zieht, steht zu befürchten, dass ihr das rechtzeitige Erreichen Muzdalifas ob irgendeines Hindernisses verpasst und euch das Übernachten in Muzdalifa entgeht. Denn meistens ist es so, dass man das Erreichen Makkas und dann das Zurückkehren nach Muzdalifa zuweilen ob des großen Andrangs und zuweilen ob der Organisation des Verkehrs nicht bewerkstelligen kann.

Was du erwähnt hast, stellt kein dringendes Anliegen dar, das ein Abweichen von der Sunna durch das Unterlassen des Eilens von Arafa nach Muzdalifa rechtfertigt. Es spricht nichts gegen die Verbesserung der Lage eures Kindes und das Wechseln der Kleidung und sein Speisen in Muzdalifa. Und so ist es auch mit den zu erledigenden Angelegenheiten. Es werden euch, so Allâh will, lediglich ganz normale Mühen treffen, die man in Realisierung der Sunna durch das Eilen von Arafa nach Muzdalifa bewältigt.

Und Allah weiß es am besten.

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