Dieses Jahr verrichtete ich den Haddsch. Wir brachen aber bereits nach drei Tagen (also nach dem 3. Festtag) auf. Ich beging nun am letzten Tag einige Handlungen, die mich jetzt dazu bewegen, an der Gültigkeit meines Haddsch zu zweifeln:
Da ich mich erschöpft und krank fühlte, musste ich während des Tawâf Al-Wadâ zwei Mal verschnaufen, nach dem Abendgebet für etwa eine halbe Stunde und nach dem Nachtgebet für etwa eine Stunde, wo ich ein bisschen schlief. Nach jeder Unterbrechung setzte ich den Tawâf fort. Nachdem ich mit dem Tawâf fertig war, musste ich noch auf die anderen Pilger warten, und zwar von 2.00 Uhr bis zum Morgengebet. Erst zum Morgengebet fuhr der Bus ab. Kaum war ich heimgekehrt, fiel mir ein, dass ich mich während des letzten Tages im Zustand der großen rituellen Unreinheit befand. Ist dann mein Haddsch gültig? Bin ich noch zu einer Sühne verpflichtet?
Aller Lobpreis gebührt Allâh dem Herrn der Welten! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Solange du in den Ihrâm-Zustand eintratest, dich in der Arafa-Ebene aufhieltest, den Tawâf Al-Ifâda vornahmst und den Sa'î verrichtetest, ist dein Haddsch gültig. Die Gültigkeit des Tawâf Al-Wadâ steht jedoch in Frage. Falls er ungültig ist, dann bist du dazu verpflichtet, ein Opfertier in Makka zu schlachten, das an die Armen Makkas verteilt werden sollte.
Bist du sicher, dass du am letzten Tag im Zustand der großen rituellen Unreinheit warst, wobei du Tawâf Al-Wadâ vornahmst, ist dein Tawâf ungültig. In diesem Fall bist du dazu verpflichtet, ein Opfertier zu schlachten. Befandest du dich in diesem Zustand, nachdem du den Tawâf Al-Wadâ beendet hattest, dann ist es die Unterbrechung der Runden, die in Frage steht. Warst du zu dieser Unterbrechung gezwungen, dann bist du entschuldigt, denn die ununterbrochene Abfolge der Runden ist eine Pflicht, die nach der überwiegenden Meinung der Rechtsgelehrten nur dann entfällt, wenn es dafür einen triftigen Entschuldigungsgrund gibt. In diesem deinem Fall scheint es, dass es um einen triftigen Entschuldigungsgrund geht. Was deinen Schlaf betrifft, so beeinträchtigt der Schlaf die Gültigkeit des Tawâf nicht, solange er lediglich kurze Zeit dauerte, so dass dein Wudû während dessen nicht nichtig wurde. Dauerte er aber so lange, dass dein Wudû dadurch ungültig wurde, so ist dein Tawâf ungültig, es sei denn, dass du dich danach rituell gereinigt hattest, als du den Tawâf vornahmst. So lautet die renommiertere Meinung der Schafi'îten.
Zur Wartezeit, die du nach Tawâf Al-Wadâ hattest: sie beeinträchtigt die Gültigkeit des Tawâf nicht, insofern sie unentbehrlich war, falls ihr beispielsweise auf eure Reisebegleiter wartetet und euch auf die Reise vorbereitet. Warst du dazu nicht gezwungen und wartetest du trotzdem so lange, dann hättest du diesen Tawâf nochmals verrichten sollen.
Zusammengefasst: Falls du also Tawâf Al-Wadâ im Zustand der rituellen Unreinheit verrichtetest, auch wenn teilweise, oder falls du nach diesem Tawâf ohne einen triftigen Entschuldigungsgrund eine lange Zeit in Makka bliebst, ist dein Tawâf ungültig, weshalb du dazu verpflichtet bist, ein Opfertier in Makka zu schlachten, das dann an die Armen Makkas verteilt werden soll. Anderenfalls bist du zu nichts verpflichtet.
Allâh weiß es am besten.
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