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Tawâf ohne rituelle Reinheit

Frage

Was soll eine Frau machen, die den Tawâf ohne rituelle Reinheit vornahm und dann ganz vergaß, diesen Tawâf im Monat des Haddsch zu wiederholen?

Antwort

Aller Lobpreis gebührt Allâh dem Herrn der Geschöpfe! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

Und nun zur Frage:

Handelt es sich bei diesem Tawâf, von dem die Rede ist, um den der Ifâda, so ist die Zeit des Tawâf Al-Ifâda gemäß der Meinung der meisten Gelehrten unbegrenzt und die Fragestellerin braucht nur nach Makka zu fahren und diesen Tawâf zu wiederholen und den Sa'î vorzunehmen, und zwar falls sie beim Tamattu-, Qirân- oder Ifrâd-Haddsch war und nach dem Tawâf Al-Qudûm den Sa'î nicht verrichtete. Dies ist so, weil die Gültigkeit des Sa'î von der des Tawâf abhängt.

Dieser Tawâf ist aber ungültig, weil für einen gültigen Tawâf die rituelle Reinheit unentbehrlich ist. So meinen es die meisten Rechtsgelehrten, wobei sie sich auf eine Überlieferung berufen, die davon berichtet, dass der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken den Wudû vornahm, alsdann den Tawâf verrichtete und sagte: "O ihr Muslime! Übernehmt eure Riten von mir!“ (Muslim). Sie stützen sich auch auf eine Überlieferung, die besagt: "Der Tawâf um das sakrosankte Haus ist wie ein rituelles Gebet.“ (Ahmad und An-Nasâ'î, dies geht entweder auf den Propheten oder einen seiner Gefährten zurück.)

Konnte sie Makka nicht betreten, so stand es ihr zu, den Ihrâm-Zustand zu beenden, woraufhin sie ein Opfertier zu schlachten hatte. War sie zum Schlachten nicht in der Lage, dann sollte sie als Ersatz dafür zehn Tage fasten, und zwar analog zum Mutamatti, der dazu nicht in der Lage ist, ein Opfertier zu schlachten. Mâlik ist hingegen der Meinung, sie ist wegen der Verschiebung des Tawâf bis Ende Dhû Al-Hiddscha dazu verpflichtet, ein Opfertier zu schlachten.

Geht es beim in Rede stehenden Tawâf um den des Wadâ, so ist ihr Haddsch gültig, aber sie muss ein Opfertier schlachten, das dann an die Armen Makkas verteilt werden soll. Dies ist so, weil Tawâf Al-Wadâ keineswegs eine Elementarpflicht, sondern Wâdschib (religiöse Verpflichtung) ist. Ibn Abbâs  möge Allah mit ihnen zufrieden sein meinte: "Wer einen seiner Riten unterlässt oder zu verrichten vergisst, der ist zur Schlachtung eines Opfertieres verpflichtet.“

Allâh weiß es am besten.

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