Wie kam es zum Alkoholverbot im Islâm?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Das Alkoholverbot beruht auf dem Qurân, der Sunna seines Gesandten und dem Konsens der islâmischen Gemeinschaft. Der Alkohol wurde endgültig in Medina im dritten Jahr der Hidschra verboten. Schaich Al-Islâm Ibn Taimiyya sagte jedoch: „Der Alkohol wurde nach übereinstimmender Meinung im dritten Jahr nach der Schlacht von Uhud verboten.“
Dieses Verbot erfolgte stufenweise und veranlasst von verschiedenen Ereignissen. Vor diesem Verbot waren die Menschen dem Weingenuss sehr zugetan. Das erste, was an Versen herabkam und eindeutig darauf abzielte, Abscheu vor dem Alkohol zu bewirken und ein Verbot einzuleiten, war das Wort Allâhs des Erhabenen: „Sie fragen dich nach berauschendem Trunk und Glücksspiel. Sag: ‚In ihnen (beiden) liegt große Sünde und Nutzen für die Menschen‘“ (Sûra 2:219).
Nachdem dieser Vers herabgekommen war, ließen manche vom Alkohol ab und sagten: „Etwas, worin große Sünde ist, können wir nicht gebrauchen.“ Andere tranken jedoch weiter, weil sie sagten: „Wir nehmen das Nützliche darin an und unterlassen die Sünde.“ Sodann kam der Vers herab: „O die ihr glaubt, nähert euch nicht dem Gebet, während ihr trunken seid, bis ihr wisst, was ihr sagt (…)” (Sûra 4:43).
Weitere Leute nahmen nun Abstand davon und sagten: „Etwas, das uns vom Gebet abhält, brauchen wir nicht.“ Andere tranken jedoch weiterhin außerhalb der Gebetszeiten, bis schließlich herabkam: „O die ihr glaubt, berauschender Trank, Glücksspiel, Opfersteine und Lospfeile sind nur ein Gräuel vom Werk des Satans. So meidet ihn, auf dass es euch wohl ergehen möge!“ (Sûra 5:90). Damit wurde der Alkohol untersagt, bis einige sagten: „Nichts hat Allâh strenger verboten als den Alkohol.“
Alkohol und Glücksspiel sind in diesem Vers aus verschiedenen Gründen eindeutig als harâm zu verstehen:
- Der Satz enhält das Wörtchen „innamâ“, was im Arabischen zur Betonung der Ausschließlichkeit dient.
- Allâh – rein und erhaben ist Er – erwähnt den Alkohol in Verbindung mit Götzendienst.
- Er wird als Gräuel (Ridschs) bezeichnet.
- Er gehört zum „Werk des Satans“. Der Satan bringt dadurch nur reinstes Übel hervor.
- Davon abzulassen wird als Erfolg bezeichnet. Das bedeutet, dass ein Übertreten dieses Verbots nur Verlust und Scheitern beinhalten kann.
- Allâh erwähnt, was aus beiden an üblen Konsequenzen hervorgeht: Hass untereinander und gegenseitige Abneigung unter Trinkern und Spielern. Beides hält von der Erinnerung an Allâh und von der Einhaltung der Gebetszeiten ab. Das Wort Allâhs „Werdet ihr (damit) nun wohl aufhören?“ (Sûra 5:91) ist eine der deutlichsten Aussagen, mit denen ein Verbot ausgedrückt wird. Als ob es heißt: „Euch sind die Gründe vorgetragen worden, die auf ein Ablassen hinweisen. Werdet ihr durch diese Gründe wirklich davon Abstand nehmen oder werdet ihr weitermachen wie bisher, als ob ihr euch nicht ermahnen und abschrecken lasst?
In der Sunna werden viele Hadîthe über das Verbot von Alkohol, sei es wenig oder viel, überliefert. Darunter zählt die Überlieferung bei Muslim von Ibn Umar, dass der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Alles Berauschende ist Chamr (Wein, Alkohol) und alles Berauschende ist harâm.“ In den beiden Sahîh-Werken wird über Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) vom Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) überliefert: „Niemand trinkt Alkohol und ist immer noch ein Mu’min (im Sinne eines vollständigen Îmâns; A. d. Ü.), während er Alkohol trinkt.“
Im „Musnad“ von Ahmad wird von Ibn Abbâs mit authentischer Überlieferungskette das Wort des Propheten überliefert: „Dschibrîl kam zu mir und sagte: ‚Muhammad, gewiss hat Allâh den Wein verflucht, ebenso den, der (die Trauben) auspresst und sie auspressen lässt; den, der ihn trinkt, und denjenigen, dem man ihn bringt, den, der ihn verkauft oder kauft, der ihn ausschenkt und den, dem er ausgeschenkt wird.“
Zweifellos bringt Alkohol dem Einzelnen großen Schaden: in seiner Religion, seinem Körper und Verstand, seiner Seele und seinem Vermögen. Und ebenso liegt darin Schaden für Gemeinschaft und Familie.
Und Allâh weiß es am besten!
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