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Verbote in Verbindung mit Fettabsaugungen vom Gesäß

Frage

Wie lautet das Urteil über das Fettabsaugen (-entfernen) vom Gesäß eines Mannes oder einer Frau? Zählt dieses Verfahren zu den Behandlungsmethoden, die unter folgenden Vers fallen: „… da werden sie ganz gewiss Allâhs Schöpfung ändern …“ (Sûra 4:119)? Bitte informieren Sie uns darüber! Möge Allâh Sie belohnen!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Operationen zur chirurgischen Fettabsaugung vom Gesäß eines Mannes oder einer Frau zählen gewiss weder als Notlage noch als Notwendigkeit. Vielmehr handelt es sich dabei um Schönheitsoperationen, die als Veränderung und Spielerei an der Schöpfung Allâhs des Erhabenen entsprechend der Launen und Begierden der Leute zählen. Sie sind aus folgenden Gründen nicht statthaft:
1. Auf Grund folgender Worte des Erhabenen, bei der Er den Satan zitiert – möge Allâh ihn verfluchen!: „und ich werde sie ganz gewiss in die Irre führen und ganz gewiss in ihnen Wünsche erwecken und ihnen ganz gewiss befehlen, und da werden sie ganz gewiss die Ohren des Viehs abschneiden; wahrlich, ich werde ihnen befehlen, und da werden sie ganz gewiss Allâhs Schöpfung ändern.‘ Wer sich den Satan außer Allâh zum Schutzherrn nimmt, der hat fürwahr einen offenkundigen Verlust erlitten“ (Sûra 4:119). Der Beweispunkt besteht hier darin, dass dieser Vers im Zusammenhang mit dem Tadel und der Darlegung der verbotenen Angelegenheiten, zu deren Verrichtung der Satan die Sünder unter den Kindern Adams verführt, offenbart wurde. Zu diesen verbotenen Angelegenheiten zählt die Veränderung an Allâhs Schöpfung. Jene Schönheitsoperationen umfassen eine Veränderung und Spielerei an Allâhs Schöpfung entsprechend der eigenen Launen und Wünsche. Somit zählen sie zur Gattung der verbotenen Angelegenheiten, zu deren Verrichtung der Satan die Sünder unter den Nachkommen Adams zu verführen versucht.
2. Dieser chirurgische Eingriff ist genauso wenig erlaubt wie das Tätowieren, das Feilen der Zähne und das Augenbrauenzupfen, die allesamt Veränderungen am Naturell darstellen, sofern man dies wegen hübscheren Aussehens und Verschönerung tut.
3. Bei diesem chirurgischen Eingriff begeht man zwangsläufig einige verbotene Dinge. Zu diesen zählt die Verabreichung einer Narkose, da es nicht möglich ist, das Fett abzusaugen, ohne den Patienten zu betäuben. Die Verabreichung einer Narkose ist lediglich in einer Notlage oder bei Notwendigkeit erlaubt. In diesem Fall bestehen jedoch beides nicht. Zu diesen verbotenen Dingen zählt außerdem, dass ein Mann den chirurgischen Eingriff an fremden (theoretisch zur Heirat erlaubten) Frauen unternimmt oder umgekehrt. In diesem Fall ergeben sich zahlreiche verbotene Dinge wie beispielsweise das Berühren, das Anblicken des Schambereichs und das Alleinsein mit einer fremden (theoretisch zur Heirat erlaubten) Frau, die sich möglicherweise im Narkosezustand befindet. Unternehmen Männer diesen chirurgischen Eingriff an Männern und Frauen an Frauen, wird dabei natürlich der Schambereich ebenfalls entblößt, was im Islâm als harâm gilt.
Und Allâh weiß es am besten!

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