1. Von Abû Huraira wurde berichtet, dass er sagte: „Der Gesandte Allâhs pflegte ihr Interesse [seiner Gefährten] am freiwilligen Nachtgebet im Ramadân (Tarâwîh-Gebet) zu wecken, ohne es ihnen aber ausdrücklich anzuordnen. Und er sagte: »Wer im Ramadân aus dem Glauben heraus und in der Hoffnung auf Allâhs Belohnung die freiwilligen Nachtgebete verrichtet, dem werden seine vergangenen Sünden vergeben.« Es blieb dabei - also dass das Tarâwîh-Gebet nicht in Gemeinschaft verrichtet wurde - bis der Gesandte Allâhs starb, und so war es auch im Kalifat von Abû Bakr und im ersten Teil des Kalifats von Umar .“
Von Amr ibn Murra al-Dschuhanî wurde berichtet, dass er sagte: „Ein Mann aus dem Stamm Qudhâ’a kam zum Gesandten Allâhs und fragte ihn: »O Gesandter Allâhs, was meinst du, wenn ich bezeuge, dass es keine Gottheit außer Allâh gibt und dass du Muhammad, der Gesandte Allâhs bist, wenn ich die fünf rituellen Gebete verrichte, im Monat [Ramadân] faste, im Ramadân die freiwilligen Nachtgebete verrichte und die Zakâ entrichte?« Der Prophet sagte: »Wer so stirbt, wird zu den Wahrhaftigen und Märtyrern gehören.«“
Laila Al-Qadr und ihre genaue Bestimmung:
2. Die allerbeste Nacht im Ramadân ist Laila Al-Qadr [die Nacht der Bestimmung], da der Prophet sagte: „Wer immer aus dem Glauben heraus und in der Hoffnung auf die Belohnung Allâhs Laila Al-Qadr im Beten verbringt - nachdem er zu ihr rechtgeleitet wurde - , dem werden seine vergangenen Sünden vergeben.“
3. Nach der überwiegenden Meinung ist sie die Nacht zum Siebenundzwanzigsten im Ramadân, was die meisten Hadîthe bestätigen. Dazu gehört der Hadîth von Ibn Hubaisch, der von Ubai ibn Ka’b berichtete, dass dieser Abdullâh ibn Mas’ûd sagen hörte: „Wer das [ganze] Jahr im freiwilligen Nachtgebet verbringt, wird Laila Al-Qadr treffen.“ Da sagte Ubai : „Möge Allâh Sich seiner erbarmen, er wollte nicht, dass die Menschen nachlässig werden. Bei Dem, außer Dem es keine andere Gottheit gibt, sie ist im Ramadân - dabei sagte er nicht: so Allâh will - und bei Allâh, ich weiß, welche Nacht sie genau ist. Sie ist nämlich die Nacht, in der der Gesandte Allâhs anordnete, sie im rituellen Gebet zu verbringen, nämlich die Nacht zum Siebenundzwanzigsten im Ramadân. Ihr Zeichen ist dadurch zu erkennen, dass die Sonne am Morgen dieser Nacht weiß ohne Strahlen aufgeht.“ (Überliefert von Muslim und Anderen).
In einer anderen Überlieferung wurde dies vom Propheten berichtet.
Rechtmäßigkeit des Verrichtens des freiwilligen Nachtgebets in Gemeinschaft:
4. Es ist erlaubt, das freiwillige Nachtgebet im Ramadân in Gemeinschaft zu verrichten, ja es ist sogar besser, als es einzeln zu verrichten, da der Prophet es so machte und die Vorzüglichkeit davon erklärte, wie es im Hadîth von Abû Dharr steht, in dem dieser sagte: „Wir fasteten mit dem Propheten im Ramadân und er betete in diesem Monat [außer den Pflichtgebeten] kein Gebet vor, bis noch sieben Tage übrig waren. An diesen betete er uns vor, bis ein Drittel der Nacht verstrichen war. Als noch sechs Tage verblieben, verrichtete er kein Gebet mit uns. Als es noch fünf waren, betete er uns vor, bis die Hälfte der Nacht vergangen war. Ich sagte: »O Gesandter Allâhs, wenn du doch mit uns noch etwas mehr in dieser Nacht beten würdest!« Er antwortete: »Wer mit dem Imâm betet, bis dieser weggeht, bekommt die Belohnung, als wenn er diese Nacht im Gebet verbrachte.« Als es noch vier Tage waren, betete er uns nicht vor. Am drittletzten Tag versammelte er seine Familie, Frauen und die Leute und er betete so lange vor, dass wir befürchteten, Al-Falâh zu verpassen. Ich fragte: »Und was ist Al-Falâh?« Er sagte: »As-Sahûr [die Mahlzeit vor Anbruch des Morgengrauens vor Fastenbeginn].« Den restlichen Monat betete er uns nicht vor.“ (Ein authentischer Hadîth, überliefert von den Verfassern der Sunan-Bücher).
Der Grund dafür, warum der Prophet dieses Gebet nicht weiter in Gemeinschaft verrichtete:
5. Der Prophet betete ihnen im Rest des Monats wegen der Befürchtung nicht vor, dass ihnen dieses freiwillige Nachtgebet im Ramadân zur Pflicht gemacht wird, der sie dann nicht nachkommen können, wie dies in dem von Al-Buchârî und Muslim überlieferten Hadîth von Âischa erwähnt wurde.
Diese Befürchtung gab es nicht mehr nach dem Tod des Propheten , und nachdem Allâh die Religion vervollkommnet hatte. Damit ist die Wirkung, nämlich vom Verrichten des freiwilligen Nachtgebets im Ramadân in Gemeinschaft abzulassen, nicht mehr vorhanden; aber die frühere Rechtsnorm für die Rechtmäßigkeit des Gebets in Gemeinschaft bleibt erhalten. Deswegen hat Umar diese Sunna wiederbelebt, wie dies von Al-Buchârî und Anderen überliefert wurde.
Rechtmäßigkeit des Verrichtens dieses freiwilligen Nachtgebets in Gemeinschaft für die Frauen:
6. Die Frauen dürfen dieser Gemeinschaft beiwohnen, wie es im oben angeführten Hadîth von Abû Dharr erklärt wurde. Es ist sogar erlaubt, dass sie einen eigenen Vorbeter haben anstatt den Vorbeter der Männer. Es wurde nämlich von Umar berichtet, als er die Leute zum Verrichten des freiwilligen Nachtgebets in Gemeinschaft aufrief, dass er Ubai ibn Ka’b zum Vorbeter für die Männer und Sulaiman ibn Hathama zum Vorbeter für die Frauen bestimmte. Von Arfadscha Ath-Thaqafî wurde berichtet, dass er sagte: „Alî ibn Abû Tâlib pflegte den Menschen das Verrichten des freiwilligen Nachtgebets im Ramadân in Gemeinschaft anzuordnen, und er setzte für die Männer einen Vorbeter und für die Frauen einen Vorbeter ein. Und ich war der Vorbeter für die Frauen.“ Ich [Scheich Al-Albânî] sage: Für mich gilt das nur dann, wenn die Moschee groß genug ist, damit niemand den anderen stört.
Vorzüglichkeit des freiwilligen Nachtgebets im Ramadân - Teil 2
Vorzüglichkeit des freiwilligen Nachtgebets im Ramadân - Teil 3