Jemand hat Allâh gelobt, jedes Jahr ein Tier für seinen Sohn zu schlachten. Nun steht das Opferfest bereits vor der Tür. Ist es möglich, dass er ein Tier für beides, also für das Gelöbnis und das Opferfest zusammen schlachtet?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Es ist eine Verpflichtung, das Gelöbnis zu erfüllen. Ein Tier zum Opferfest zu schlachten ist den meisten Gelehrten nach eine feste Sunna. Es ist ungültig, ein einziges Tier für beides zu schlachten, vielmehr müssen zwei Tiere geschlachtet werden. Schließlich ist jede der beiden Handlungen um ihrer selbst gefordert. Daher gilt der Grundsatz, dass man für jede jeweils ein Tier schlachtet.
Und Allâh weiß es am besten!
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...