Muss der Pilger, der an den Festtagen das rituelle Bewerfen der drei Steinsäulen vollzieht, sich im rituell reinen Zustand befinden?
Aller Lobpreis gebührt Allâh, und möge Er den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Der Pilger braucht außer bei der Verrichtung des Tawâf (Umschreiten der Ka'ba) sich nicht im rituell reinen Zustand bei der Verrichtung der rituellen Handlungen zu befinden. Als Âischa ihre Menstruation hatte, sagte ihr der Gesandte Allâhs : „Mach das, was der Pilger macht, außer den Tawâf um das Haus!“ Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim.
Daraus folgt, dass die rituelle Reinheit keine Bedingung für die Gültigkeit des Bewerfens ist, wenngleich sie erwünscht ist.
Und Allâh weiß es am besten.
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...