Allâh erwies mir die Gnade, letztes Jahr den Haddsch zu vollziehen. Ich zweifle jedoch immer noch daran, ob am Opfertag, als ich die große Säule bewarf, zwei oder drei Kiesel ins Becken fielen, obwohl mein Gefährte mir bestätigte, dass sie ins Becken fielen und mein Zweifel eine Einflüsterung des Satans sei.
Helft mir in dieser Angelegenheit!
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wenn dieser Zweifel eintrat, nachdem du die Steinigung beendet hast, so gibt es keine Bedenken. Deine rituelle Steinigung ist gültig, denn Zweifel nach Beenden einer Anbetungshandlung beeinträchtigen diese nicht.
Wenn du dir nicht sicher warst, ob diese Kiesel ins Becken fielen, als du noch beim Werfen warst, hättest du die Zahl vervollständigen müssen, bis du sicher warst, dass sieben Kiesel ins Becken gefallen sind. Eine rituelle Steinigung, an der bereits Zweifel bestanden, ist aus islâmischer Sicht ungültig. Die islâmische Regel besagt, dass man seine Schuld vor Allâh erst beglichen hat, wenn man sich sicher ist (die Pflicht korrekt verrichtet zu haben)
Drei oder mehr Kiesel nicht geworfen zu haben, hat zur Folge, dass man ein Opfertier im Haram (verwehrten Bezirk Makkas) schlachten und unter den vor Ort lebenden Armen verteilen muss. Man darf hierfür eine Person beauftragen, die das Schlachten und Aufteilen stellvertretend übernimmt.
Über das Auslassen von einem oder zwei Kieseln sind sich die Gelehrten uneins, wie dies der Imâm An-Nawawî darlegte: „Wir haben bereits erwähnt, dass die beste Meinung in unserer Rechtsschule für einen Kiesel ein Mudd (zwei Hände voll Nahrung), für zwei Kiesel zwei Mudd und ab drei Kieseln ein Opfertier fällig ist. Dies ist die Meinung Abû Thaurs.
Ibn Al-Mundhir, Ahmad ibn Hanbal und Ishâq ibn Rahoweh sagten, ein Stein mache nichts, Mudschâhid sagte, ein oder zwei Steine machen nichts aus, ´Atâ sagte, wer sechs Kiesel warf, speist mit einer Dattel oder einem Happen Essen.
Al-Hakam, Hammâd ibn Salama, Al-Auzâ’î, Mâlik und Al-Mâdschischûn sagten, ab einem (vergessenen) Kiesel müsse man ein Tier opfern. Atâ sagte über denjenigen, der einen Stein zu wenig warf: «Wenn er vermögend ist, soll er ein Tier opfern, ansonsten soll er drei Tage fasten.»“ (Zitatende)
Wenn dein Gefährte vertrauenswürdig ist, reicht es dir, dich auf seine Aussage zu verlassen, da einige Gelehrte sagten, es genüge ein vertrauenswürdiger Zeuge, wenn man nicht sicher ist, ob man die Ka’ba sieben Mal umrundet hat.
Und Allâh weiß es am besten!
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...