Ist es erlaubt, den Sa´î auf den siebten Tag von Dhû Al-Hiddscha - oder davor -vorzuziehen?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wer die Haddsch-Form Ifrâd oder Qirân vollzieht, der sollte den Sa´î besser direkt nach dem Tawâf Al-Qudûm vollziehen, egal ob am siebten Tag oder vorher. Wer die Haddsch-Form Tamattu´ vollzieht, der legt den Ihrâm erst für die ´Umra an und beginnt nach deren Beendigung den Ihrâm für den Haddsch zu dessen vorgeschriebenen Zeit. Es ist ihm also in diesem Fall nicht erlaubt, den Sa´î vorzuziehen, er muss ihn nach dem Tawâf Al-Ifâda (Pflicht-Tawâf des Haddsch) verrichten. Den Tawâf Al-Ifâda darf man auf keinen Fall vor dem Opferfesttag verrichten, sei es im Ifrâd, Qirân oder Tamattu´.
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...