Eine Frau erkundigt sich nach Folgendem: Wenn sie genügend Geld für den Haddsch hat und sie zugleich einen heiratswilligen Sohn hat, soll sie ihre Pflicht zum Haddsch erfüllen oder ihrem Sohn zur Heirat verhelfen?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Diese Frau soll zunächst die Pflicht zum Haddsch erfüllen, wenn sie dazu fähig ist und vorher den Haddsch nicht durchgeführt hat. Der Grund dafür ist, dass der Haddsch für den Fähigen ohne Verzug verbindlich ist. Sie darf also nicht zuerst ihrem Sohn bei der Heirat helfen, denn der Hadsch ist für sie bindend. Außerdem ist sie nicht dazu verpflichtet, ihrem Sohn zur Heirat zu verhelfen.
Und Allâh der Erhabene weiß es am besten!
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...