Die Sorge für den Unterhalt der Nichtmuslime
Zur Zeit des zweiten Kalifen Umar ibn Al-Chattâb hat die Geschichte ein bedeutendes Ereignis erlebt, bei dem die Sorge für den Lebensunterhalt der Nichtmuslime anerkannt wurde, was später für die gerechten Kalifen als eine vorbildliche und rechtleitende Tradition galt.
Was die rechtgeleiteten Kalifen als Sunna (Tradition) hinterlassen haben, wie die gerechte Politik und die rechtleitenden Gesetze, gilt als Teil dieser Religion, an dem die Muslime so festhalten, wie sie an der Sunna ihres Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) festhalten, denn er ist derjenige, der sie angewiesen hat: „Wer nach mir lebt, wird wahrhaftig viele Meinungsunterschiede sehen. So folgt meiner Sunna und der Sunna der rechtgeleiteten Kalifen nach mir! Beißt euch daran mit euren Backenzähnen fest!“
Der rechtgeleitete Kalif Umar ibn Abdulazîz wies Adî ibn Art'a, seinen Statthalter von Basra, in einem Schreiben an, einige Aufgaben in seiner Amtszeit zu erledigen. Dieser las den Brief auf Grund dessen Wichtigkeit einem Publikum in Basra vor. Im Schreiben hieß es unter anderem: „Such bei dir nach denjenigen unter den Dhimmîs, der alt wurde, dessen Erwerbsfähigkeit nachließ und der kein Einkommen mehr hat! Dann bestimme für ihn vom Fiskus der Muslime so viel, dass er gut davon leben kann, denn man hat mir berichtet, dass der Emir der Muslime Umar einmal an einem alten Mann der Dhimmîs, der an den Türen der Menschen bettelte, vorbei kam. Er sagte ihm: »Wir sind gegen dich nicht gerecht, da wir von dir in deiner Jugendzeit die Steuer genommen haben und dich in deinem Alter vernachlässigen.« Dann bestimmte er für ihn von der Staatskasse soviel, wie er zum Leben benötigt.“
Das sind einige Beispiele für die Menschlichkeit und Gerechtigkeit des Islam, die alle Menschen umfasst. Der Islâm schreibt denjenigen die Zakâ und das Spenden vor, die dazu in der Lage sind, weil er nicht akzeptiert, dass einige Leute unermesslichen Reichtum haben, während andere arm und bedürftig sind. Allâh sagt: „... Und gebt ihnen (etwas) vom Besitz Allâhs, das Er euch gegeben hat ...“ (Sûra 24:33). Und der Erhabene sagt ferner: „Und gib dem Verwandten sein Recht, ebenso dem Armen und dem Sohn des Weges...“ (Sûra 17:26). Reich zu sein, verbietet der Islâm allerdings nicht, ebenso nicht, dass der Muslim einen großen Reichtum besitzt. Er setzt aber voraus, dass man sich zum Folgen des Gesetzes Allâhs verpflichtet, in dem der Muslim das eigene Vermögen weder hortet noch es vom Prozess der Zirkulation und Produktion fernhält. Auch darf man weder verschwenderisch wie die Leichtsinnigen, die Brüder der Satane, sein noch ein luxuriöses Leben führen, was Neid- und Hassgefühle unter den Menschen, vor allem den Armen, hervorruft. Man soll vielmehr den Überschuss seines Vermögens um Allâhs willen spenden, sei es in Form direkten Spendens für gute Zwecke oder in Form von Investitionen, die das Gute für die Gesellschaft zur Folge haben und für die Leute neue Möglichkeiten zum Lebensunterhalt eröffnen.
Der Islâm verbietet das Monopol der Reichtümer
Der Staat ist darüber hinaus aufgefordert einzugreifen, um die Monopolisierung der Reichtümer der Gesellschaft durch eine bestimmte Gruppe zu verhindern, damit das Geld nicht ausschließlich unter den Reichen zirkuliert. Ausgehend davon müssen einige wirtschaftliche Maßnahmen getroffen werden, um einen Ausgleich und eine gerechte Verteilung des Reichtums zu verwirklichen.
Lasst uns jetzt diesen Artikel mit dem folgenden wunderbaren Bild beenden, das die Gerechtigkeit des Islâm für die Gesellschaft der ersten Muslime zeichnet und das der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) im Hadîth, den Abû Mûsa Al-Asch'arî von ihm überlieferte, prophezeite: „Eines Tages wird man mit der Sadaqa [gemeint ist die Zakâ] aus Gold herumlaufen, aber niemanden finden, der sie nehmen will.“ Abû Ubaid berichtet uns in seinem Werk Al-Amwâl, „dass Mu'âdh ibn Dschabal, nachdem ihn der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) in den Jemen geschickt hatte, dort immer noch Statthalter war, bis der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) und dann Abû Bakr gestorben waren. Dann kam er zu Umar, der ihn wieder als Statthalter zurückschickte. Mu'âdh schickte ihm später ein Drittel der Sadaqa der Menschen, was Umar ablehnte, indem er sagte: »Ich habe dich nicht als Einnehmer von Sadaqa oder als Dschizya-Erheber geschickt, sondern um die Abgaben von den Reichen zu nehmen und den Armen zu geben.« Mu'âdh entgegnete: »Ich habe es dir nur deshalb gesandt, weil ich keinen [Armen] gefunden habe, der es nimmt.« Im folgenden Jahr schickte er ihm die Hälfte der Sadaqa, was zur gleichen Diskussion führte. Im dritten Jahr schickte er ihm die ganze Sadaqa, worauf Umar wie vorher reagierte. Mu'âdh sagte: »Ich habe niemanden gefunden, der von mir etwas nimmt.«“
Wie wunderbar und gerecht ist der Islâm!
Der Emir der Muslime lehnte es ab, dass die Abgaben der Provinzen zur Hauptstadt geschickt werden, und erinnerte seinen Statthalter im Jemen daran, dass er ihn nicht als Steuererheber angestellt hat, sondern mit der Aufgabe, die Sadaqa von den Reichen der Provinz zu sammeln und den Bedürftigen dort zu geben.
Der Islâm ist dagegen, dass die Orte im Verlust, in Krankheiten, in Unterernährung und in mangelhaften öffentlichen Einrichtungen gelassen werden. Im Gegenteil haben sie mehr Anspruch auf ihr Vermögen als die Städte. Aber die Muslime aller Provinzen bilden eine Einheit; wenn die Einwohner einer bestimmten Stadt reich werden und von ihrer Zakâ das übrig bleibt, was sie nicht brauchen, dann müssen damit Einwohner anderer Städte unterstützt werden. Oder die zentrale Regierung kann es für das Wohl der Gesellschaft oder der Religion ausgeben.
Wir müssen in unserem Finanzsystem dieses wunderbare Bild immer vor Augen haben, das in wenigen Jahren zum Reichtum, wirtschaftlicher Autonomie und Stabilität unter der islâmischen Fahne geführt hat, damit wir für unsere wirtschaftlichen Probleme die islâmische Lösung suchen.