Es gibt Hadîthe, die beweisen, dass es Engel gibt, die mit dem Schutz sakraler Stätten vor dem Daddschâl (Antichristen) betraut sind. Al-Buchârî berichtete nach einer Aussage von Anas ibn Mâlik , dass der Prophet sagte: „Es gibt kein Land, das der Daddschâl nicht betreten wird, außer Makka und Madîna. Jede noch so kleine Lücke wird von aufgereihten Engeln bewacht werden.“
Es gibt auch Hadîthe, die beweisen, dass die Engel kein Haus betreten, in dem es einen Hund oder eine Statue gibt. Abû Talha Al-Ansârî berichtete, dass der Gesandte Allâhs sagte: „Wahrhaftig! Die Engel betreten kein Haus, in dem es einen Hund oder eine Statue gibt.“ (Überliefert von Ahmad und von Al-Albânî für authentisch befunden.)
Dies sind einige Handlungen der Engel, die im Qurân und in der Sunna ohne Nennung der damit betrauten Engel erwähnt wurden.
Im Gegensatz dazu sind im Qurân und in der Sunna bestimmte Handlungen und die Namen der damit betrauten Engel erwähnt. Zu den bedeutendsten Engeln, deren Namen und Handlungen im Qurân und in der Sunna erwähnt wurden, gehören die Engel Gabriel (Dschibrîl, auch Dschabrâ'il oder Dschabrâ'îl) , der mit der Offenbarung betraut ist, und Michael (Mikâ'îl, auch Mîkâl oder Mîkâ'il), der mit dem Regen betraut ist. Beide sind mit dem Leben betraut. Denn Gabriel ist mit dem Leben der Herzen betraut, während Michael mit dem Leben der Körper betraut ist, da das Leben auf beiden (Offenbarung und Regen) beruht und der Menschheit durch beides eine Gnade erwiesen wird. Der Erhabene sagt: „Wer ein Feind Allâhs und Seiner Engel und Seiner Gesandten und Dschibrîl und Mîkâls ist, so ist Allâh wahrhaftig ein Feind der Ungläubigen!“ (Sûra 2:98).
Zu den Engeln, die der Qurân namentlich erwähnt, gehört Mâlik, der Hüter des Höllenfeuers. Der Erhabene sagt: „Und sie rufen: »O Mâlik! Machte dein Herrn uns doch ein Ende!« Er wird sagen: »Wahrhaftig, ihr seid Verbleibende!« (Sûra 43:77).
Zwei weiterere namentlich im Qurân erwähnte Engel sind Hârût und Mârût . Der Erhabene sagt: „... und was auf die beiden Engel in Babel, Hârût und Mârût, herabgesandt wurde.“ (Sûra 2:102).
In der Sunna sind einige Namen und Handlungen der Engel erwähnt. Zu den Engeln, die die Sunna namentlich erwähnt, gehört Isrâfîl , der mit dem Blasen ins Horn betraut ist. Ahmad und At-Tirmidhî berichteten nach einer Aussage von Abû Sa‘îd Al-Chudrî , dass der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken meinte: „Wie kann ich mich freuen, während derjenige, der mit dem Blasen ins Horn betraut ist, das Horn an den Mund anlegt, seine Stirn runzelt und auf die Erlaubnis wartet, ins Horn blasen zu dürfen?“ Man fragte: „Was sollen wir sagen, o Gesandter Allâhs?“ Er erwiderte: „Sagt: »Unsere Genüge ist Allâh und wie trefflich ist der Sachwalter! Auf Allâh verlassen wir uns.«“ In einer weiteren Überlieferung steht, dass "Isrâfîl der mit dem Horn Betraute ist." (Von Al-Albânî für authentisch befunden.)
Zu den Engeln, deren Namen in der ehrwürdigen Sunna ferner erwähnt wurden, gehören Munkar und Nakîr . Dabei handelt es sich um zwei Engel, die mit dem Befragen des anbetend Dienenden in dessen Grabstätte betraut sind. Sie wurden in einer Überlieferung bei At-Tirmidhî nach einer Aussage von Abû Huraira erwähnt, in der der Gesandte Allâhs sagt: „Wenn einer von euch beerdigt wird, kommen zu ihm zwei schwarze Engel mit blauen Augen, einer von ihnen heißt Al-Munkar und der andere An-Nakîr.“ (Von Al-Albânî für gut befunden.)
Im Volksmund wird der Engel des Todes Azrâîl genannt. Diese Benennung wurde – wie die Gelehrten sagen – in keinem authentischen Hadîth überliefert. Allâh der Erhabene erwähnte lediglich seine Aufgabe, ohne seinen Namen zu nennen. So sagt der über jeden Mangel Erhabene: „Sprich: Es nimmt euch der Engel des Todes hinweg, der mit euch betraut ist ...“ (Sûra 32:11).
Dies sind einige Handlungen der Engel, die im Qurân und in der Sunna erwähnt wurden. Sie beweisen, was Ibn Al-Qaiyim schrieb: „Allâh der über jeden Mangel Erhabene betraut Engel mit der Aufsicht über die obere und untere Welt. Sie führen die Angelegenheit der Welt mit Allâhs Erlaubnis, Willen und Anordnung aus. Deshalb wird die Regelung der Angelegenheiten manchmal den Engeln zugeschrieben, weil sie diejenigen sind, die die Anordnung Allâhs ausführen, und zwar gemäß Seinen Worten: „Dann den die Angelegenheiten Regelnden!“ (Sûra 79:5).
Ein anderes Mal wird die Regelung der Angelegenheiten direkt Allâh zugeschrieben, wie etwa Seine Worte: „Wahrhaftig! Euer Herr ist Allâh, Der die Himmel und die Erde in sechs Tagen erschuf und Sich hierauf über den Thron erhob. Er regelt die Angelegenheit ...“ (Sûra 10:3). Er ist schließlich Derjenige, Der die Angelegenheiten direkt, durch Anweisung und durch Seinen Willen regelt, während die Engel die mit der Durchführung der Angelegenheit Beauftragten sind.“