Nach einer Aussage von Abû Huraira überlieferte Al-Buchârî, dass der Prophet sagte: „Wer den Haddsch Allâh zuliebe verrichtet, ohne Rafath (Beischlaf) auszuüben oder eine Freveltat zu begehen, der kehrt wie am Tage zurück, an dem ihn seine Mutter gebar.“ Einer anderen Überlieferung nach heißt es: „Wer zu diesem Haus pilgert, ohne Rafath (Beischlaf) oder eine Freveltat zu begehen, der kehrt wie am Tage zurück, an dem ihn seine Mutter gebar.“
Die Erklärung des Hadîthes:
Die Hadîthgelehrten meinen: Die in diesem Zusammenhang überlieferten Hadîthe sind folgendem Vers entnommen: „Der Haddsch: bekannte Monate. Wer in ihnen den Haddsch beschlossen hat, der darf keinen Beischlaf ausüben, keinen Frevel begehen und nicht Streit führen während des Haddsch.“ (Sûra 2:197)
Wer den Haddsch Allâh zuliebe verrichtet, das bedeutet, wer nur im Trachten nach Allâhs Angesicht und Wohlwollen pilgert, und zwar mit voller Aufrichtigkeit, sodass er mit dem Haddsch keine Geschäfte oder keine sonstigen diesseitigen Zwecke zu erreichen beabsichtigt.
Rafath: Man sagt, mit diesem Wort ist jede obszöne Rede gemeint.
Man sagt ferner: Es ist der Geschlechtsverkehr gemeint, der auch in folgendem Vers erwähnt wird: „Erlaubt ist euch, in der Nacht des Fastens mit euren Frauen Beischlaf auszuüben.“ (Sûra 2:187)
Es wird weiterhin gesagt: Es bezieht sich auf jede ausdrückliche Nennung des Geschlechtsverkehrs.
Manche Sprachgelehrten meinen: Mit dem Wort ''Rafath'' drückt man alles aus, was ein Mann an einer Frau begehrt. Ibn ´Umar und Ibn ´Abbâs waren der Meinung: Dieses Wort bezieht sich nur darauf, womit man Frauen anspricht. Ibn Hadschar meint: „Obwohl die meisten Rechtsgelehrten der Ansicht sind, das in dem Vers erwähnte Wort bezieht sich auf den Geschlechtsverkehr, meinen einige Gelehrte, das in dem Hadîth erwähnte Wort ist doch von allgemeiner Bedeutung.“
In seinem Hadîth-Werk ''Al-Fath'' meint Ibn Hadschar: „Wahrscheinlich ist mit diesem Wort etwas Allgemeineres gemeint." Folgender Hadîth weist ebenfalls darauf hin: „Wenn einer von euch fastet, dann darf er keinen Rafath begehen.“ (Übereinstimmend von Al-Buchârî und Muslim). Dies meinte auch der Qurân-Exeget Al-Qurtubî. Auf Grund dessen ist mit dem Wort Rafath der Geschlechtsverkehr, alles, was dazu führt, sowie jede obszöne Rede gemeint.
Der kehrt zurück wie am Tag, an dem ihn seine Mutter gebar, das bedeutet frei von jeder Schuld, wie ein neugeborenes Kind. Ibn Hadschar meint: Dem Wortlaut des Hadîthes nach tilgt der Haddsch alle Sünden, ob Bagatellen oder Todsünden.
„Fusûq“ heißt ursprünglich die Abweichung, womit hier die Abweichung vom rechten Weg sowie von der Ergebenheit gegenüber Allâh gemeint ist. Ganz konkret bedeutet „Fusûq“ das Sündigen und das Freveln.
Ohne eine Freveltat zu begehen bedeutet ohne Allâh den Gehorsam zu verweigern, ohne Abweichungen vom rechten Weg zu verüben, ohne Sünden zu begehen, ohne von der Aufrichtigkeit abzuschweifen und ohne sich Heuchelei oder Zerwürfnisse mit Freunden zu erlauben.
Dieser Hadîth deutet darauf hin, dass ein fromm verrichteter Haddsch zum Wohlwollen Allâhs führt, was wiederum heißt, dass ein Pilger einer der Paradiesbewohner ist, genau so wie die Propheten, die wahrhaft Gläubigen, die Märtyrer und die Frommen. Wie gesegnet ist doch diese Gesellschaft!