Wie lautet die Rechtsnorm für einen Menschen, dessen Religion ich nicht kenne? Erkläre ich ihn zum Nicht-Muslim oder nicht?
Aller Lobpreis gebührt Allâh dem Herrn der Welten und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wir verstehen die Absicht des Fragenden nicht genau. Allgemein sind die Menschen aber folgendermaßen nach Islâm und Nicht-Islâm einzuteilen:
1. Wer sicher dem Islâm angehört: Diesen darf man nicht zum Nicht-Muslim erklären, es sei denn, er leugnet den Islâm und die Bedingungen, ihn zu einem Nicht-Muslim zu erklären, sind erfüllt, und Rechtfertigungen für sein Leugnen sind nicht vorhanden.
2. Wer sicher den Islâm leugnet, wie ein Christ, ein Jude oder jeder Andere, der einer Religion außer dem Islâm angehört: Diese werden zu Nicht-Muslimen erklärt, auch wenn man ihre Religion nicht genau kennt. Wichtig ist nur, sein Leugnen des Islâm festzustellen.
3. Über wen man nicht weiß, ob er Muslim ist oder nicht: Diesen darf man nicht zu einem Nicht-Muslim erklären, bis man über dessen Fall Klarheit gewinnt.
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