Meine Frau hat, während ich mit ihr beim letzten Haddsch war, einen großen Betrag an Geld verloren, der ihr zwischen As-Safâ und Al-Marwa heruntergefallen ist. Wird mir dieses verlorene Geld als Almosengabe bzw. Zakâ angerechnet, für die ich belohnt werde? Oder wird mir dafür gar nichts angerechnet? Ich bitte um eine hilfreiche Antwort!
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Du solltest wissen: Den Muslim trifft keine weltliche Heimsuchung in Bezug auf sich selbst oder seinen Besitz, woraufhin er die Belohnung dafür von Allâh dem Erhabenen erwartet, ohne dass er dafür belohnt und ihm etwas von den Fehltritten gestrichen wird. Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte:
„Es trifft den den Glauben Verinnerlichenden keine Erschöpfung, kein (anhaltender) Schmerz keine Sorge, keine Trauer und kein Kummer – sogar der Dorn, an dem er sich sticht – ohne dass dadurch etwas von seinen Missetaten gesühnt wird.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim).
Jemand, der sein Geld oder etwas anderes, dessen Verlust schwer fällt, verliert, erlebt zweifelsohne die meisten dieser (im Hadîth aufgezählten) Dinge. Das Geld ist – wie man [in der arabischen Welt] zu sagen pflegt – der „leibliche Bruder des Egos und der Nerv des Lebens“.
Doch was die Frage betrifft, ob es dir als erfüllte Almosengabe angerechnet wird oder als Zakâ für deinen Besitz – falls du so viel Vermögen besitzt, dass du die Zakâ zahlen musst –, so sei gesagt, dass es dir nicht als solche angerechnet wird. Du musst die Zakâ vom vorhandenen Besitz aussondern und spenden, sobald sie ansteht.
Allerdings bekommst du stattdessen die Belohnung für die Heimsuchung, wenn du – wie wir bereits andeuteten – die Belohnung dafür von Allâh dem Erhabenen erwartest.
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