Ich habe gelobt, dass ich zehn kuwaitische Dinar meines Monatslohns zum Wohle unserer palästinensischen Brüder spenden werde. Nun bin ich aber für die Monate der Sommerferien in Ägypten. Darf ich den Betrag in ägyptischen Pfund überweisen? Darf ich den Betrag einer anderen Stelle wie dem Krebsinstitut zukommen lassen? Muss ich auf Grund dieser Überweisung sühnen, wenn es erlaubt ist?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wenn der Muslim eine Anbetungshandlung gelobt, muss er sie so verrichten, wie er sie gelobt hat. Allâh der Erhabene beschreibt den weltlichen Zustand Seiner frommen anbetend Dienenden, die die Gnade des Paradieses erlangen, folgendermaßen: „Gewiss, die Frommen trinken aus einem Becher, dessen Beimischung Kampfer ist, aus einer Quelle, aus der Allâhs Diener trinken, die sie sprudelnd hervorströmen lassen. Sie erfüllen das Gelübde und fürchten einen Tag, dessen Übel sich wie im Flug ausbreitet.“ (Sûra 76:5-7).
Die Erfüllung des Gelöbnisses gehört zu den Eigenschaften der gottesfürchtigen Frommen. Daher darfst du dieses Geld nur für die palästinensischen Brüder spenden, insofern du ihnen speziell diesen Betrag gelobt hast. Du darfst ihn nicht an ein Institut oder irgendeine andere Stelle zahlen. Du darfst ihn ihnen in jeder anderen Währung zahlen, die besser für sie ist und sie leichter davon profitieren lässt, wobei es unerheblich ist, ob es sich um das ägyptische Pfund oder eine andere Währung handelt, allerdings unter der Bedingung, dass dies nichts von dem eigentlich festgelegten Betrag mindert.
Solange ihnen der vollständige Betrag überwiesen wird, ist dies kein Problem. Und du brauchst nicht zu sühnen, weil lediglich verlangt wird, das Gelöbnis vollständig zu erfüllen und dies ist schließlich geschehen.
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