Ein Mann hat eine Frau geheiratet und hierauf die Scheidung ausgesprochen, nachdem er mit ihr geschlechtlich verkehrt hatte. Später hat sie geheiratet. Darf ihr geschiedener Mann ihre Tochter von ihrem zweiten Mann heiraten?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Du darfst die Tochter der Frau, von der du dich scheiden lassen hast, nachdem du mit ihr geschlechtlich verkehrt hattest, nicht heiraten, ob sie diese Tochter nun vor der Ehe mit dir oder danach geboren hat. Die Töchter sind nämlich verboten, wenn man mit den Müttern geschlechtlich verkehrt hat. Ebenso sind die Mütter verboten, wenn man den Heiratsvertrag mit den Töchtern geschlossen hat. Allâh der Erhabene sagt nämlich in dem Vers, in dem die verbotenen Frauen erwähnt werden: „... die Mütter eurer Frauen, eure Stieftöchter, die sich im Schoß eurer Familie befinden von euren Frauen, zu denen ihr eingegangen seid, - wenn ihr jedoch nicht zu ihnen eingegangen seid, so ist es keine Sünde für euch (, deren Töchter zu heiraten) ...“ (Sûra 4:23).
Wenn du sagst, sie habe sich nicht in deinem Schoß befunden, so ist zu entgegnen, dass dieser Vers die überwiegende Situation aufgreift. Und was dem nicht entspricht, ist so selten, dass es keine Regel kennt. Daher ist die Stieftochter, die im Schoß aufgewachsen ist, genauso verboten wie die Stieftochter, die nicht im Schoß aufgewachsen ist. Darüber sind sich die Gelehrten einig.
Und Allâh weiß es am besten!
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