Wie
ist es islâmisch zu beurteilen, eine christliche Patientin dazu zu ermuntern, das
Glaubensbekenntnis "es gibt nichts Verehrungswürdiges außer Allâh und
Muhammad ist der Gesandte Allâhs" aufzusagen? Die Patientin tat dies
tatsächlich, aber wir wissen nicht, ob sie es bewusst getan hat oder nicht? Als
wir ihr einen Rosenkranz gaben, sagte sie „im Namen des Herrn Jesu.“
Der Lobpreis
gebührt Allâh, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und
Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Es ist eine gute Sache, einem nichtmuslimischen Patienten
das Glaubensbekenntnis beizubringen, denn das ist eine Art, zum Islam
einzuladen, um ihn vor dem Höllenfeuer zu retten. „Als Abû Tâlib (der Onkel des
Propheten) im Sterben lag, besuchte ihn der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in
Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken). Es waren auch Abû Dschahl ibn Hischâm
und Abdullâh ibn Abû Umayya ibn Al-Mughîra anwesend. Der Gesandte Allâhs (möge
Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte zu Abû Tâlib: „O
mein Onkel, sag: „Es gibt nichts Verehrungswürdiges außer Allâh!“, ein Wort, mit
dem ich für dich bei Allah Fürsprache einlege!“ Da sagten Abû Dschahl und
Abdullâh ibn Umayya zu ihm: „O Abû Tâlib, wendest du dich von der Religion
Abdulmuttalibs (dessen Vater) ab?“ Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren
halten und ihm Wohlergehen schenken) wiederholte seine Worte und sie wiederholten
ihre Worte.“ Überliefert von Al-Buchârî und Muslim.
Scheich Ibn Bâz wurde gefragt, ob es erlaubt ist, beim
Ableben eines Nichtmuslims zugegen zu sein und ihm das Glaubensbekenntnis
beizubringen? Er antwortete: „Wenn dies möglich ist, ist es erlaubt. Der
Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) hatte
einen jüdischen Dienstboten. Als dieser krank wurde und der Prophet (möge Allah
ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) ihm einen Krankenbesuch
abstattete, sagte er zu ihm: »Sag: ich bezeuge, dass es nichts
Verehrungswürdiges gibt außer Allah und dass Muhammad der Gesandte Allâhs ist!«
Der Jude schaute zu seinen Eltern, die zu ihm sagten: »Gehorche Abû Al-Qâsim (ein
Beiname des Propheten)!«“ Und so sprach es der Jude aus. Daraufhin sagte der
Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Gelobt
sei Allâh, Der ihn durch mich vor dem Höllenfeuer gerettet hat.“
Scheich Ibn Uthaimîn sagte: „Man soll dabei den Zustand
des Patienten berücksichtigen: wenn er stark genug ist, oder wenn er ein Nichtmuslim
ist, dann sagt man zu ihm: „Sag doch, dass es nichts Verehrungswürdiges außer
Allâh gibt, beende dein Leben mit dem Bekenntnis, dass es nichts
Verehrungswürdiges außer Allâh gibt!“ etc. Und wenn er ein schwacher Muslim
ist, dann sagt man ihm es nicht vor, sondern erinnert die Person an Allâh,
sodass er es hört und sich daran erinnert.“
Al-Mubarakfûrî sagte: „Die Belehrung bedeutet, dass man
es (das Glaubensbekenntnis) dem Sterbenden vorsagt, damit er es hört, sich
daran erinnert und es ebenfalls ausspricht, aber es bedeutet nicht, ihm zu
befehlen und zu sagen: „Sag, es gibt keinen Gott außer Allâh!“, Wenn der
Sterbende hingegen ein Nichtmuslim ist, dann darf man zu ihm sagen: „Sag es
doch!“, wie es der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm
Wohlergehen schenken) zu seinem Onkel Abû Tâlib und zu dem jüdischen Jungen sagte.“
Bei der Belehrung eines Nichtmuslims soll man ihm das
Glaubensbekenntnis beibringen, es genügt also nicht, ihn nur “lâ ilâha illâ
Allâh“ aussprechen zu lassen, er soll auch „Muhammad ist der Gesandte
Allâhs“ sagen. Dazu sagte Ibn Hadschar Al-Haithamî: „Dem Gläubigen werden
die beiden Glaubensbekenntnisse beigebracht, und zwar mit den Worten: „Ich bezeuge“,
denn man wird nur dadurch Muslim, wie dies später erklärt wird.“ Ähnliches
äußerte der hanafitische Gelehrte At-Tahtâwî.
In der Fiqh-Enzyklopädie steht: „Al-Isnawî sagte: ‚Wenn
er - der Sterbende - kein Muslim ist, dann bringt man ihm die beiden
Glaubensbekenntnisse bei und ermuntert ihn, sie auszusprechen. Hat man die
Hoffnung, dass er den Islâm annimmt, ist dies eine Pflicht, ansonsten ist es
erwünscht. Al-Dschamal sagte: „das bedeutet konkret: ihm wird das
Glaubensbekenntnis beigebracht, auch wenn er bereits röchelt. Das ist
eigentlich kein Wunder, denn vielleicht ist er immer noch aufnahmefähig, auch
wenn wir es nicht so wahrnehmen. Trotzdem wird er nachher nicht wie ein Muslim
behandelt.“
In der Frage wurde erwähnt,
dass die Frau „Im Namen des Herrn Jesu“
sagte. Das beweist, dass sie die Bedeutung des Bekenntnisses zur alleinigen
Verehrung Gottes nicht so verstand. Man muss ihr auch die Bedeutung des
Glaubensbekenntnisses erklären, wenn man ihr es vorsagt, damit sie es aus
Überzeugung sagt und man auch weiß, dass sie es ernst damit meint. Dann nützt
es ihr auch und nur dann wird sie dadurch Muslimin. Der Gesandte Allâhs (möge
Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte nämlich: „Jeder, der aus
seinem Herzen aufrichtig bezeugt, dass es nichts Verehrungswürdiges gibt außer
Allâh und dass Muhammad der Gesandte Allâhs ist, dem verwehrt Allâh das
Höllenfeuer.“ Überliefert von Al-Buchârî und
Muslim.
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