Einer meiner Verwandten begehrte mich und schied mich von meinem Ehemann, um sich an ihm zu rächen. Nach der Scheidung erfand er aus seinem Hass heraus alle Arten von Lügen, um mich zu heiraten. Es war eine mündliche Heirat ohne Zeugen oder Wissen des Sachwalters. Er verkehrte mehrere Male mit mir. Als ich von seiner List erfuhr, forderte ich von ihm, mich zu scheiden, was er verweigerte. Daraufhin erkundigte ich mich nach der Gültigkeit dieser Ehe und erfuhr, dass sie ungültig sei. Ich habe Allâh um Vergebung gebeten und bereut. Aber was mache ich wegen des Geschlechtsverkehrs? Mein zuvor Geschiedener möchte mich nämlich zurückholen und er weiß von all dem nichts.
Bitte helfen Sie mir! Ich bin vollkommen verwirrt und meine Zuflucht ist nur bei Allâh!
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Diese Ehe ist ungültig und der daraus resultierende Geschlechtsverkehr ist eindeutig außerehelich geschehen. Daher müsst ihr beide gegenüber Allâh dem Erhabenen bereuen und Ihn für das Geschehene um Vergebung bitten. Dies gilt vor allem für diesen Mann, der die Lügen erfunden hat, um dich von deinem Ehemann zu trennen. Abû Dâwûd und An-Nasâî überliefern von Abû Huraira , dass dieser sagte: „Der Gesandte Allâhs sagte: »Wer den Ehemann um seine Ehefrau betrügt, gehört nicht zu uns.«“
Jemanden um seine Ehefrau zu betrügen bedeutet, sie zu hintergehen und zu verderben oder ihr die Scheidung von ihrem Ehemann schön zu reden, um sie zu heiraten oder sie mit jemand anders zu verheiraten.
Du hast ein Recht auf die Brautgabe, wenn dieser Mann dir etwas genannt hat. Ansonsten hast du das Recht auf eine angemessene Brautgabe, wenn er dir nichts genannt hat. Imâm Ahmad, Abû Dâwûd und andere überlieferten nämlich vom Propheten , dass er sagte: „Die Ehe einer Frau, die sich selbst ohne das Einverständnis ihres Sachwalters verheiratet, ist ungültig, ungültig, ungültig. Wenn er mit ihr Geschlechtsverkehr durchgeführt hat, dann steht ihr die Brautgabe zu, weil er sich ihre Scham für erlaubt erklärt hat. Und wenn sie sich streiten, dann ist der Herrscher der Sachwalter dessen, der keinen Sachwalter hat.“
Wenn er sich weigert, kannst du es vor Gericht bringen oder auf die Brautgabe verzichten, weil Allâh der Erhabene sagt: „... es sei denn, dass sie (es) erlassen oder der, in dessen Hand der Ehebund ist.“ (Sûra 2:237).
Nach Beendigung deiner Wartezeit kannst du bedenkenlos zu deinem ersten Ehemann durch einen neuen Vertrag, der die Bedingungen und Grundlagen erfüllt, zurückkehren. Wenn du in der Lage dazu bist, ihn nichts von dem Geschehenen erfahren zu lassen, dann tue es! Du brauchst, ja vielmehr du darfst ihm nichts darüber berichten, was dir mit diesem üblen hinterhältigen Mann widerfahren ist. Bedecke dich mit dem Schutz Allâhs des Erhabenen!
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