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Darf eine Ehefrau ohne Erlaubnis ihres reichen Mannes etwas von seinem Geld nehmen, um es ihren Verwandten zu geben?

Frage

Darf eine Ehefrau ohne Erlaubnis ihres Mannes etwas Geld von ihm nehmen und es ihren armen Verwandten geben, wenn ihr Ehemann kein Geld dafür gibt? Er ist übrigens sehr vermögend, beschenkt jedoch nur seine Verwandten.

Antwort

Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn aller Welten, und möge Allâhs Segen und Heil auf dem Gesandten Allâhs, sowie auf seiner Familie und seinen Gefährten sein.

Und nun zur Frage:

Es ist einer Ehefrau nicht erlaubt, sich des Geldes ihres Mannes zu bedienen, um es ihren Verwandten zu geben. Der Beweis dafür ist der von At-Tirmidhî überlieferte Hadîth nach einer Aussage von Abû Umâma Al-Bâhilî, der sagte: Ich hörte den Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken in seiner Rede im Jahre der Abschiedspilgerfahrt sagen: "Eine Ehefrau darf nur etwas vom Hausstand ihres Mannes ausgeben, wenn dies mit dessen Erlaubnis geschieht.“ Jemand fragte: „O Gesandter Allâhs, nicht einmal Essen?“ Er antwortete: „Dies ist unser bester Besitz!"

Ausgenommen davon sind geringe Beträge, die der Mann normalerweise erlaubt. Wenn eine Ehefrau genau weiß, dass ihr Mann Spenden und Almosen billigt, braucht sie ihn nicht um Erlaubnis bitten. Al-Mundhirî meinte: „Es ist ihr - der Ehefrau - erlaubt, Almosen in einem nicht als Verschwendung zu nennenden Maße zu geben, solange sie weiß, dass dies ihren Mann nicht stört.“

Aus den oben erwähnten Quellen geht hervor, dass es der Ehefrau nicht erlaubt ist, ihren Verwandten das Geld ihres Mannes zu geben ohne diesen darüber zu informieren, besonders wenn sie weiß, dass ihr Mann dies nicht erlauben wird, auch wenn er viel Geld besitzt. Voraussetzung ist ferner, dass der Betrag gering ist, denn der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: "Wenn eine Ehefrau etwas vom Erwerb ihres Mannes ohne dessen Erlaubnis ausgibt, ohne verschwenderisch zu sein, erhält sie die Hälfte seiner Belohnung." Von Al-Buchârî und Muslim berichtet.

Obiges bezieht sich auf geringe Beträge (aus der Sicht des Mannes), die er akzeptieren würde. Wenn er es ihr jedoch verbietet oder sie daran zweifelt, ob er damit einverstanden wäre, oder wenn er geizig sein sollte, darf die Frau nichts von seinem Geld ohne seine ausdrückliche Erlaubnis spenden.

Und Allâh weiß es am besten.

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