Wir waren beim Nachtgebet. Während der Vorbeter zu Beginn der ersten Rak‘a (Gebetsabschnitt) den Qurân rezitierte, warfen kleine Kinder Hölzer um, was ein störendes Geräusch verursachte und die Konzentration des Vorbeters während der Rezitation störte. Daher unterbrach der Vorbeter seine Rezitation und sagte „Es gibt weder Macht noch Kraft außer von Allâh. Allâh ist unser Genüge und Er ist der beste Sachwalter“. Nach dem Gebet fragten ihn einige Betende, warum er dies getan habe, weil es unserem Verständnis nach nicht erlaubt ist. Er entgegnete, dass er einmal einen der Vorbeter der Haram-Moschee dies sagen hörte. Aus seiner Antwort schlossen wir, dass es unbedenklich ist. Was denken Sie darüber?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Diese Worte haben das Gebet dieses Vorbeters zweifelsohne nicht rechtsungültig gemacht. Denn es gehört nicht zum Gerede der Menschen und nur das Gerede der Menschen macht das Gebet ungültig. Dies gilt aber als Gedenken Allâhs des Majestätischen und macht das Gebet daher nicht ungültig. Bleibt nur noch die Frage, inwieweit dieses Gedenken erlaubt ist. Die meisten Gelehrten sind der Meinung, dass es nicht erlaubt ist, Allâhs mit anderen Formulierungen des Gedenkens zu gedenken als den im Gebet vorhandenen. Ihrer Meinung nach darf man nicht Allâh lobpreisen, wenn eine Wohltat (während des Gebets) geschieht, oder bei Ihm Zuflucht suchen, wenn man (während des Gebets) den Esel schreien hört etc. Sie berufen sich auf die allgemeine Aussage des Propheten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „Im Gebet liegt wahrhaftig eine Beschäftigung.“ (Überliefert von Abû Dâwûd und Anderen. Al-Albânî hat ihn für authentisch erklärt).
Der Gelehrte Ibn Taimiya ist der Meinung, dass jedes Gedenken, das einen Grund hat, ausgesprochen wird. Er beruft sich auf die Überlieferung in der Sammlung authentischer Hadîthe von Sahl ibn Sa‘d, dass Abû Bakr Allâh lobpreiste, als der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken ihm andeutete, dass er an seinem Platz bleiben solle. Außerdem ist authentisch überliefert, dass der Prophet im Gebet dem Niesenden auf dessen Dankesworte gegenüber Allâh antwortete etc.
Das Gebet des Vorbeters und der Betenden ist auf jeden Fall rechtsgültig.
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