Manchmal rezitiere ich sehr lange aus dem Qurân und dazwischen ruft mich meine Mutter, oder redet mit mir oder ich höre den Gebetsruf. Was ist vorzuziehen: Soll ich die Rezitation des Qurâns unterbrechen und meiner Mutter antworten bzw. die Worte des Gebetsrufs wiederholen, oder soll erst die Rezitation abgeschlossen werden? Da ich die Regeln einer guten Rezitation (Tartîl) nicht beherrsche, lese ich gewöhnlich unhörbar und merke dann nicht, wer in meiner Nähe ist. So zu lesen, ist für mich angenehmer. Ist dies erlaubt?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wenn die Rezitation außerhalb des rituellen Gebets stattfindet, so musst du dem Ruf deiner Mutter Folge leisten, wenn sie dich braucht. Der Gehorsam ihr gegenüber ist in allen guten Angelegenheiten eine Pflicht. Die Rezitation des Qurâns jedoch ist nur eine empfohlene (mustahabb) Angelegenheit und gehört zu den freiwilligen und tugendhaften Taten. Wenn du im rituellen Gebet bist, so solltest du dies in einem solchen Fall leicht abkürzen, ohne etwas von den Pflichten zu verletzen. Wenn du mit dem Gebet fertig bist, dann kommst du ihrer Bitte nach. Wenn sie sich jedoch in einer Notlage befindet, so gilt allgemein, dass man sofort das Gebet abbricht, wenn eine Person Hilfe benötigt. Die Gelehrten haben klargemacht, dass das Sprechen in solchen Fällen sofort erlaubt ist und man das Gebet unterbricht, um Hilfe zu leisten.
Die Unterbrechung einer gewöhnlichen Rezitation, um die Worte des Gebetsrufs zu wiederholen und im Anschluss daran Allâhs in Dhikr zu gedenken, ist erlaubt. Einige Gelehrte meinten, dass man das Lesen des Qurâns hier unterbrechen könne, obwohl es besser wäre, weiterzulesen.
Die erwähnten Empfehlungen beziehen sich auf die laute oder leise Rezitation. Ebenso spielt es hierfür keine Rolle, ob man die Rezitationsregeln (Tadschwîd) gut beherrscht oder nicht. Ein rein inneres Lesen hingegen, ohne die Zunge zu bewegen, gilt nicht als Rezitation. Die Gelehrten haben klargestellt, dass es hierzu keine speziellen Vorschriften gibt. Entsprechend ist es einer Person im Dschanâba-Zustand (Untauglichkeit zur Verrichtung der Riten durch Brechen des Tahâra-Zustands; Anm. d. Ü.) erlaubt, den Qurân im Inneren zu lesen, ohne dazu die Zunge zu bewegen.
Und Allâh weiß es am besten!
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