Der Prophet verbat es auf den Gräbern Gebetsstätten zu bauen und Lampen aufzuhängen. Der Besuch Madînas, um in der Moschee des Gesandten zu beten und dort Bittgebete auszusprechen und Ähnliches, was in anderen Moscheen erlaubt ist, ist allen erlaubt, und zwar wegen der oben erwähnten Hadîthe. Für den Besucher ist es Sunna, alle fünf Pflichtgebete in der Moschee des Gesandten sowie viele freiwillige rituelle Gebete zu verrichten und viele Gedenk-Formulierungen und Bittgebete zu sprechen, um umfangreiche Belohnung dafür zu erlangen. Es ist auch erwünscht, viele freiwillige Gebete am edlen Platz Ar-Rauda As-Scharîfa zu verrichten, und zwar ob des oben genannten authentischen Hadîthes hinsichtlich dessen Vorzugs, in dem der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!) sagt: „Zwischen meinem Haus und meinem Rednerpodest befindet sich ein Garten der Gärten des Paradieses.“ (Al-Buchârî und Muslim)
Was aber die Pflichtgebete angeht, so sollen die Besucher und Andere versuchen, sie in der ersten Gebets-Reihe zu verrichten, so gut es geht, auch im südlichen Anbau, weil der Prophet in mehreren authentischen Hadîthen zum Beten in der ersten Reihe anspornte, wie zum Beispiel im Hadîth: „Wenn die Menschen die Belohnung für das Artikulieren des Gebetsrufs und für das Stehen in der ersten Reihe kennten und keine andere Möglichkeit fänden, dies unter sich zu teilen außer durch Auslosung, so würden sie das Los entscheiden lassen!“ Von Al-Buchârî und Muslim überliefert. Und auch im Hadîth, in dem der Prophet zu seinen Gefährten sagte: „Kommt vorwärts und folgt mir, wer nach euch kommt, der soll euch folgen, und wer zum rituellen Gebet immer noch zu spät kommt, den lässt Allâh sich verspäten!“ Bei Muslim und Abû Dâwûd überliefert. Es ist von ihm weiterhin überliefert, dass er zu seinen Gefährten sagte: „Würdet ihr doch eure Reihen so aufstellen, wie die Engel dies bei ihrem Herrn tun!“ Sie fragten dann: „O Gesandter Allâhs, wie stellen die Engel ihre Reihen bei ihrem Herrn auf?“ Er erwiderte: „Sie vervollständigen die ersten Reihen und rücken eng zusammen.“ Bei Muslim überliefert. Die Hadîthe hinsichtlich dieses Themas sind zahlreich und sie gelten sowohl für die Moschee des Propheten vor und nach dem Anbau als auch für andere Moscheen. Es ist vom Propheten überliefert, dass er seinen Gefährten die rechten Seiten der Reihen empfohlen hat. Es ist bekannt, dass die rechte Seite der Reihen in der Propheten-Moschee in ihrer ersten Form außerhalb des edlen Platzes Ar-Rauda As-Scharîfa liegt; dadurch wissen wir, dass die ersten Reihen und die rechten Seiten davon den Vorzug vor dem edlen Platz haben und dass das Streben nach dem Gebet dort den Vorzug vor dem Gebet am edlen Platz hat, was jedem vollkommen klar ist, der die diesbezüglich überlieferten Hadîthe überdenkt. Möge Allâh alle zum Erfolg führen!
Niemand darf das Grab des Propheten mit der Hand streichen, küssen oder umschreiten, da dies von den frommen Altvorderen nicht überliefert worden ist, ja sogar eine verpönte Neuerung in der Religion bildet. Niemand darf den Gesandten darum bitten, ihm einen Wunsch zu erfüllen, einen Kummer zu zerstreuen, einen Kranken zu heilen oder etwas Ähnliches zu tun, denn all dies darf nur von Allâh dem Erhabenen erbeten werden; es ist aber ein Beigesellen und eine Art Anbetung für Andere an Stelle Allâhs, wenn man es von Verstorbenen verlangt.
Die islâmische Religion beruht auf zwei Grundlagen, und zwar: Nur Allâh wird angebetet und nur durch das, was der Gesandte vorgeschrieben hat; denn darin liegt die Bedeutung des Glaubensbekenntnisses, dass es keine Gottheit gibt außer Allâh und dass Muhammad Sein Gesandter ist. Daher darf niemand den Gesandten um Fürbitte bitten, da sie Allâh dem Erhabenen gehört und folglich nur von Ihm erbeten wird, wie Allâh der Erhabene sagt: „Sprich: »Allâhs ist die Fürbitte insgesamt.« ...“ (Sûra 39:44) Man sagt jedoch: „O Allâh, lass Deinen Propheten Fürbitte für mich einlegen! O Allâh, lass Deine Engel und frommen anbetend Dienenden Fürbitte für mich einlegen! O Allâh, lass meine verstorbenen Kinder für mich Fürbitte einlegen!“ Und Ähnliches.
Von Verstorbenen, egal ob Propheten oder nicht, darf man nichts verlangen, weder die Fürbitte noch etwas Anderes, da dies religiös gesehen nicht erlaubt ist und die Handlungen der Toten aufgehört haben, bis auf die Angelegenheiten, die die Scharî'a ausgenommen hat: Von Muslim ist nach einer Aussage von Abû Huraira überliefert, dass der Gesandte Allâhs sagte: „Wenn der Mensch stirbt, hören seine Handlungen auf, außer dreien: einem dauerhaften Almosen, einem nützlichen Wissen und einem rechtschaffenen Kind, das für ihn Bittgebete spricht.“
Man darf den Propheten Allâhs einzig und allein um Fürbitte während seines Lebens und am Auferstehungstag bitten, da er es zu diesen Zeiten kann; er kann also Allâh zu dieser Zeit darum für den Fragenden bitten. Was aber die Fürbitte hinsichtlich der diesseitigen Angelegenheiten betrifft, so ist die Sache klar erlaubt und beschränkt sich nicht auf den Propheten, sondern gilt für ihn und andere Menschen; jemand kann also seinem Bruder sagen: „O Soundso, lege bei deinem Herrn Fürbitte für mich ein!“ Dies würde dann bedeuten: „Bitte Allâh für mich!“ Dieser darf dann Allâh bitten und bei Ihm eine Fürbitte für seinen Bruder einlegen, sofern es sich um etwas Erlaubtes handelt. Im Jenseits darf jedoch niemand Fürbitte einlegen, es sei denn mit der Erlaubnis Allâhs des Erhabenen, wie Er sagt: „... Wer ist derjenige, der bei Ihm Fürsprache einlegt – es sei denn mit Seiner Erlaubnis? ...“ (Sûra 2:255)