In einer Überlieferung von Abdullâh ibn Abbâs (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) heißt es: „Ein Mann kam zum Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) und wechselte einige Worte mit ihm. Dabei sagte er: ‚Was immer Allâh will und was du willst.‘ Da sagte der Gesandte Allâhs: ‚Hast du mich Allâh gleichgestellt? Einzig, was Allâh will (gilt)‘ (Ahmad; sahîh nach Al-Albânî). In einer Überlieferung von Ibn Mâdscha (sahîh nach Al-Albânî) gibt es einen ähnlichen Wortlaut. Die Aussage „Hast du mich Allâh gleichgestellt?“ ist eine rhetorische Frage, mit der Verwunderung ausgedrückt wird. Wer neben den Schöpfer einen Partner stellt, der hat etwas äußerst Seltsames getan. Das hier verwendete Wort „Nidd“ bedeutet „ähnlich, äquivalent“. Damit bedeutet der Satz: „Hast du etwa etwas Ähnliches oder Gleiches neben Allâh gesetzt? Hast du Ihm in Seinem Willen einen Teilhaber gesetzt? Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wies den Mann an, dies durch ein Wort zu ersetzen, das den Tauhîd (Einheitsbekenntnis) ausdrückt: „(Sag:) ‚Einzig, was Allâh will!‘“
Ibn al-Qayyim sagte: „Allâh – gepriesen sei Er – etwas beizugesellen geschieht z. B. folgendermaßen: Beigesellung (Schirk) beim Sprechen, so wie das Schwören bei anderen außer Allâh. Dazu gehört, wenn ein Geschöpf sagt: ‚Was Allâh will und was du willst.‘ Denn es wird überliefert, dass ein Mann zum Propheten sagte: ‚Was Allâh will und was du willst.‘ Daraufhin hatte der Prophet erwidert: ‚Hast du mich Allâh gleichgestellt? Sag: »Was Allâh allein will!«‘ Dies gilt, obwohl Allâh dem Menschen einen eigenen Willen zugestanden hat. Im Qurân sagt Er: „(...) für jemanden von euch, der sich recht verhalten will“ (Sûra 81:28). Was muss dann erst über solche Sätze gesagt werden: ‚Ich vertraue auf Allâh und dich. Allein Allâh reicht mir und du. Niemanden habe ich außer Allâh und dich. Das stammt von Allâh und dir. Das ist von den Segnungen Allâhs und deinen Segnungen. Allâh ist für mich im Himmel und du auf der Erde.‘ Oder wenn jemand sagt: ‚Bei Allâh und dem Leben von Soundso.‘ Oder: ‚Dies ist ein Gelübde für Allâh und Soundso. Ich kehre reumütig zu Allâh und dem Soundso zurück. Ich hoffe auf Allâh und den Soundso.‘ Wäge nun diese Ausdrücke ab mit jemandem, der sagt: ‚Was Allâh will und was du willst.‘ Du siehst nun, welcher Ausdruck schlimmer ist und es wird klar, wie passend es war, dass der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) auf die Aussage dieses Mannes entgegnete. Denn er hatte ja den Propheten mit Allâh gleichgesetzt, obwohl er selbst dem Gesandten in nichts gleichkommt und vielleicht sogar einer seiner Feinde war; und doch hatte er ihn dem Herrn der Welten gleichgesetzt.
Schaich Ibn Al-Uthaimîn sagt im Kommentar zum „Riyâd As-Sâlihîn“: „Der Autor (d.h. An-Nawawî) sagt in diesem Werk: ‚Es ist verpönt, zu sagen »Allâh will und der Soundso will.« Mit Verpöntheit ist hier ein Verbot gemeint. Wenn man sagt: »Was Allâh will und der Soundso« oder »Was Allâh will und du willst« o.ä., dann hat man durch das Wörtchen »und« eine Gleichstellung suggeriert, als ob man den Willen eines Menschen mit dem Allâhs gleichgesetzt hat. Doch nur Allâh der Erhabene allein verfügt über vollkommenen Willen und Er tut, was Er will.‘“
Was Allâh will und dann was der Soundso will
Von Hudhaifa ibn Al-Yamân (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) heißt es, dass der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Sagt nicht: ‚Was Allâh will und was der Soundso will‘, sondern sagt: ‚Was Allâh will, und dann was der Soundso will‘“ (Abû Dâwûd; sahîh nach Al-Albânî). At-Tîbî sagte: „Da die Konjunktion „wa“ (und) für Teilhaberschaft und Verbindung steht, wurde es hier untersagt, beides miteinander zu kombinieren. Er gebot, den Willen Allâhs voranzustellen und davon abgetrennt den Willen von anderen Wesen. Das geschieht durch die Konjunktion ‚thumma‘, um damit den Abstand zu kennzeichnen.“ Al-Harawî sagte: „Dies geschieht, weil ansonsten eine Gleichsetzung von Allâh und Seinen Geschöpfen zustande käme, denn ‚und‘ steht für Verbindung und Teilhaberschaft. Sagt vielmehr: ‚Was Allâh will‘, also: ‚Was Allâh will, das geschieht und dann das, was der Soundso will.‘ Also erst nach dem Willen Allâhs, denn damit wird eine Verzögerung ausgedrückt.“
Schaich Ibn Uthaimîn sagte: „Als der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) dies verbot, wies er ihn auf eine erlaubte Ausdrucksweise hin: Sagt: ‚Was Allâh will und dann, was der Soundso will.‘ Die Konjunktion ‚thumma‘ weist auf eine Abfolge mit zeitlicher Verzögerung hin, denn der Wille Allâhs steht über dem Willen von Soundso. Im Hadîth liegt ein Hinweis darauf, dass man, wenn man einen anderen auf etwas Unerlaubtes hinweist, ihm auch das Erlaubte mitteilen soll. Denn der Prophet sprach: ‚Sagt nicht: »Was Allâh und der Soundso wollen«, sondern »Was Allâh will und dann was der Soundso will.«‘ So gebührt es sich für jemanden, der den Menschen etwas beibringt. Wenn er ihnen die verbotenen Tore aufzeigt, soll er ihnen auch die erlaubten Türen öffnen, damit die Menschen durch sie eintreten.“
Allâh gegenüber Schirk (Beigesellung) zu begehen ist die gefährlichste und schlimmste Sache. Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) verbot daher alle Worte, Taten und Äußerungen, die dazu führen könnten. Er verbot seinen Gefährten, ihn übertrieben zu verehren, damit der Schaitân sie nicht verführt und schrittweise in die Falle des Schirks tappen lässt. Dies ist ein Schutz davor. Möge Allâh ihn segnen und ihm Heil zuteilwerden lassen, dafür dass er seiner Gemeinschaft den Tauhîd mit guten Ratschlägen und Sorge um sie beigebracht hat.