Als Terminus technicus versteht man unter As-Sadâq (Brautgabe) die Zuwendung bei einer Heirat und ähnlichen Dingen.
Bezeichnungen für As-Sadâq
Es gibt [im Arabischen] neun Bezeichnungen dafür: As-Sadâq, As-Sadaqa, Al-Mahr, An-Nihla, Al-Farîda, A-Habâ, Al-Adschr, Al-Uqr und Al-Alâiq. Grundlage für die Brautgabe sind Qurân, Sunna und Konsens.
Im Qurân sind es die folgenden Worte Allâhs des Erhabenen:
„Und gebt den Frauen ihre Brautgaben [as-Saduqât] als Geschenk [Nihla]. Wenn sie für euch aber freiwillig auf etwas davon verzichten, dann verzehrt es als wohlbekömmlich und zuträglich.“ (Sûra 4:4).
„... Und gebt denen, die ihr genossen habt, ihre Brautgaben [Udschûr – Plural von Adschr; wörtl.: ihre Löhne] ...“ (Sûra 4:24).
In einem Hadîth heißt es, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) zu Abdurrahmân bin Auf sagte: „Was hast du als Brautgabe für sie angesetzt?“ Unter den Muslimen besteht Konsens darüber, dass sie schariakonform und vorgeschrieben ist.
Was ist bei der Brautgabe eine Sunna?
Es ist Sunna, sie gering zu halten. Denn es wurde überliefert, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Die großartigsten unter den Frauen vom Segen her sind diejenigen unter ihnen mit der geringsten [finanziellen] Belastung [für den Ehemann].“ (Überliefert von Ahmad).
Es ist Sunna, sie im Ehevertrag zu erwähnen, damit Streitigkeiten unterbunden werden.
Es ist Sunna, dass sie vierhundert Dirham in Silber – das war die Brautgabe für die Töchter des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) – oder fünfhundert Dirham beträgt – dies war die Brautgabe für die Ehefrauen des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken).
Sollte es aber mehr sein, so gibt es nichts daran auszusetzen. Denn Allâh der Erhabene sagt:
„Und wenn ihr eine Gattin anstelle einer anderen eintauschen wollt und ihr der einen von ihnen einen Qintar gegeben habt, dann nehmt nichts davon (zurück). Wollt ihr es (etwa) durch Verleumdung und deutliche Sünde (zurück)nehmen?“ (Sûra 4:20).
Mögliche Optionen bei der Brautgabe
1. Die Brautgabe wird vollständig fällig, sobald es zum ersten Beischlaf oder zum Alleinsein in Zurückgezogenheit kommt, und zwar sowohl durch das tatsächliche Eindringen des männlichen Gliedes wie auch durch das sexuelle Vorspiel.
2. Die Hälfte wird fällig, wenn die Scheidung vom Ehemann vor dem ersten Beischlaf erfolgt. Allâh der Erhabene sagt: „Aber wenn ihr euch von ihnen scheidet, bevor ihr sie berührt und euch ihnen gegenüber schon (zu einer Morgengabe) verpflichtet habt, dann (händigt) die Hälfte dessen (aus), wozu ihr euch verpflichtet habt ...“ (Sûra 2:237).
3. Es gibt keine Brautgabe, wenn die Scheidung durch die Ehefrau eingeleitet wurde.
4. Es gibt die Hälfte der Abfindung, die im Falle einer Scheidung zu zahlen ist, falls sie unter Unrecht gelitten hat und der Ehemann noch keine Brautgabe für sie festgelegt hatte.
Fälle, in denen die Pflicht zur Zahlung der Brautgabe rechtswirksam wird
1. Einer der beiden Ehepartner verstirbt.
2. Er hat sie berührt oder geküsst.
3. Er hat ihr beigeschlafen.
4. Er hat sich in zurückgezogener Weise mit ihr allein aufgehalten.
Diverse rechtliche Angelegenheiten
- Alles, was als Entgelt oder Lohn rechtlich zulässig ist, ist selbst in geringen Mengen auch als Brautgabe zulässig.
- Wenn er für sie als Brautgabe bestimmt, dass er ihre Nebenfrau [seine weitere Ehefrau] aus der Ehe entlassen wird, so ist dies nicht rechtsgültig.
- Es ist rechtsgültig, dass es bei der Brautgabe einen sofort zu zahlenden und einen später zu zahlenden Anteil gibt.
- Wenn sie es zur Bedingung macht, dass ihr Vater einen Teil der Brautgabe bekommen soll, so gibt es nichts daran auszusetzen.
- Wenn ein Mann seine unter seiner Vormundschaft stehende Tochter ohne Brautgabe verheiratet oder wenn sie es ihrem Sachwalter gestattet, sie ohne Brautgabe zu verheiraten, dann ist der Heiratsvertrag rechtswirksam und ihr steht die Brautgabe ihresgleichen zu.
- Wenn es dem Ehemann schwerfällt, die Brautgabe zu zahlen, dann hat die Ehefrau das Recht, den Vertrag rückgängig zu machen, wenn sie zuvor nicht gewusst hat, dass er finanzielle Schwierigkeiten hat. Dabei darf nur der Herrscher im islâmischen Staat oder einer seiner Stellvertreter die Heirat auflösen.
Dies waren einige rechtliche Bestimmungen bezüglich der Brautgabe, die wir in zusammengefasster Form wiedergegeben haben. Allâh der Erhabene weiß es am besten! Möge Allâh unseren Propheten und ebenso all seine Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!