6. Die Ehe – sie regelt das Leben und die Beziehungen
Gleichermaßen regelt dieser Ehevertrag das Leben und die Beziehungen, falls die Ehe aus irgendeinem Grund wie beispielsweise Tod oder Trennung oder Scheidung ein Ende finden sollte. Und dies ist mein sechster Punkt. Die Folgen werden oder sollten alle im Ehevertrag klar dargelegt werden. Auf diese Weise wird das Leben der Ehepartner auch nach der Ehe geregelt. Ich erinnere mich an einen Rechtsfall in Kalifornien, von dem ich vor nicht allzu langer Zeit in der amerikanischen Presse gelesen habe. Kalifornien ist hinsichtlich der Beziehung zwischen den beiden Geschlechtern ein sehr liberaler Staat und hat jetzt anerkannt, dass für den Fall, dass ein Mann und eine Frau sich kennen lernen und ehelos und ohne Sakrament zusammenleben, die Frau trotzdem zu einer Art Zahlung oder Ausgleich berechtigt ist.
Ich erinnere mich an eine berühmte amerikanische Frau, die ihren ehemaligen Geliebten verklagte, mit dem sie viele Jahre lang ehelos und weder durch standesamtliche noch religiöse noch sonst irgendeine Verpflichtung zusammengelebt hatte. Sie machte ihren Rechtsfall vor dem Richter geltend, indem sie sagte: „Im Grunde genommen habe ich diesem Mann die Blüte meiner Jugend geschenkt. Ich habe diesem Mann all meine Energie und all meinen Beistand usw. gegeben und jetzt sagt er mir, dass er ohne Zahlung und einfach so das Weite suchen will, obwohl er ein vermögender Mann ist. Steht mir nicht etwas zu, trotz der Tatsache, dass wir nicht verheiratet waren und in Sünde lebten?“ Daraufhin verkündete der Richter seinen Urteilsspruch, dass ihr, da es keinen Vertrag und keine Ehevereinbarung gebe und zumindest das Sakrament eine Art Vereinbarung sei, die von der Gesellschaft anerkannt wird, ihr als Frau nichts zustehe. Daraufhin ging diese berühmte Frau hinaus und wandte sich an die Presse und begann das amerikanische Rechtssystem für dieses entsetzliche Stück Ungerechtigkeit zu verfluchen und sagte: „Alle Frauen Amerikas: Tretet nicht in den Ehestand ein! Erlaubt euren Männern nicht einmal euch zu küssen, ohne mit ihnen die Folgen einer Beendigung dieser Beziehung vereinbart zu haben! Und schreibt es auf, da das Rechtssystem erst dann agieren wird!“
Und als ich das las, sagte ich, dass hier endlich diese amerikanischen Frauen, nachdem sie vor dem islâmischen Wert, die Beziehung und die Folgen der Beziehung in einem Vertrag festzulegen und klarzustellen, weggerannt sind, endlich dessen Wert erkennen. Er steht jedem seit vierzehn Jahrhunderten zur Verfügung. Wie viel Bildung und wie viel Zukunftssicherung würde es bieten, wenn wir sie in unsere Häuser einladen und ihnen unsere Eheverträge zeigen und ihnen erzählen würden, dass das Leben in der Ehe oder – sollte die Ehe beendet werden – nach der Ehe hier niedergeschrieben und klargestellt ist! Nicht nur von den zwei betroffenen Individuen vereinbart, sondern auch von beiden Familien! Welch gewaltige Quelle der Erleichterung könnte dies für sie sein, wenn sie dazu in der Lage wären, es zu praktizieren!
7. Die Persönlichkeit der Frau
Der siebte Punkt, den ich ansprechen will, betrifft die Persönlichkeit der Frau. Ich habe bereits die Frauenemanzipation erwähnt und bin mir sicher, dass euch klar ist, wie viel seit den Tagen des allgemeinen Wahlrechts getan wurde: Das Recht zu wählen, Regierungsbeamte zu bestimmen oder das allgemeine Eigentumsrecht. Doch der Westen muss hinsichtlich der Frage des Rechtsstatus immer noch viel vom Islâm lernen, ohne die Beziehung, die die Ehe bewirkt hat, zu betrachten. Im Westen begannen erst seit kurzem einige wenige Frauen ihren Geburtsnamen beizubehalten. Und auch nur diejenigen, die eine Stellung erlangt und vor der Ehe Karriere gemacht haben. Ihr Name ist zu einem gewissen Handelswert geworden, so etwas wie ein Name in der Geschäftswelt. Deshalb wollen sie den Namen beibehalten. Doch nur wenige von ihnen glauben, dass sie absolut vollständige Persönlichkeiten sind. Und natürlich erlaubt ihnen das Gesetz es nicht, dies zu sein. In Amerika gibt es keinen Glauben an die Einheit, der es einer verheirateten Frau oder einem verheirateten Mann erlauben würde, ein Grundstück zu verkaufen, ohne den anderen Ehepartner zu berücksichtigen. Und deshalb scheint es, dass Frauen, was das Kaufen und Verkaufen betrifft, nur halbe und keine vollständigen rechtmäßigen Personen sind. Auf dem europäischen Kontinent gibt es immer noch viele Länder, die entsprechende Rechte für verheiratete oder unverheiratete Frauen in dieser Angelegenheit überhaupt nicht berücksichtigen.
Eine sich an islâmischen Werten orientierende Familie als Rollenbild – Teil 1
Eine sich an islâmischen Werten orientierende Familie als Rollenbild – Teil 2
Eine sich an islâmischen Werten orientierende Familie als Rollenbild – Teil 4
Eine sich an islâmischen Werten orientierende Familie als Rollenbild – Teil 5