Titel: Zu welchen Zeiten ist das Mehren des Bittgebets erwünscht?
Frage: As-Salâmu alaikum wa rahmatu-llâhi wa barakâtuh!
Was sind die weißen Tage? Und zu welchen Zeiten ist das Bittgebet erwünscht? Und was sind die besonderen Zeiten, bei denen wir das Bittgebet mehren müssen?
Möge Allâh euch segnen!
Antwort: Im Namen Allâhs des Allerbarmers des Allbarmherzigen!
Geehrte Schwester, As-Salâmu alaikum wa rahmatu-llâhi wa barakâtuh!
Und nun zur Frage:
Dies ist eine gute Frage. Es geht um eine Frage über das, was einem Allâh der majestätisch Hocherhabene nahelegt. Freue dich, Schwester, über die Worte des Propheten in einem von Allâh dem Propheten unmittelbar übermittelten Hadîth: „Wer einem Meiner Gefolgsleute feindlich gesinnt ist, dem erkläre Ich den Krieg. Mein anbetend Dienender nähert sich Mir nicht mit etwas, das Ich mehr liebe, als das, was Ich ihm als Pflicht auferlegte. Und Mein anbetend Dienender fährt fort, sich Mir durch zusätzliche freiwillige Leistungen zu nähern, bis Ich ihn liebe. Und wenn Ich ihn liebe, bin Ich sein Gehör, mit dem er hört, sein Augenlicht, mit dem er sieht, seine Hand, mit der er zupackt, sein Fuß, mit dem er schreitet. Wenn er Mich um etwas bittet, werde Ich es ihm wahrhaftig erfüllen, und wenn er bei Mir Zuflucht sucht, werde Ich ihm wahrhaftig Zuflucht gewähren!“ (Al-Buchârî) Wir bitten Allâh den Allmächtigen und Majestätischen, dir diese Stellung zu gewähren und dich zu denjenigen gehören zu lassen, über die Allâh der Erhabene sagt: „... und die fastenden Frauen und die ihre Genitalien schützenden Männer und die schützenden Frauen und die Allâhs viel gedenkenden Männer und gedenkenden Frauen - für sie hat Allâh Vergebung und großartige Belohnung bereitet.“ (Sûra 33:35).
Was nun das Fasten der „weißen Tage“ in jedem Monat betrifft, so wurden deren Erwünschtsein und Vorzug vom Propheten durch gesicherte Überlieferungen überliefert. Zuerst wurde von ihm überliefert, dass das Fasten von drei Tagen, und zwar am 13., 14. und 15. Tag in jedem Monat des islâmischen Mondkalenders erwünscht ist – gemäß einem von Al-Buchârî und Muslim in beiden Sammlungen authentischer Hadîthe nach einer Aussage von Abû Huraira überlieferten Hadîth: „Mein liebster Freund, nämlich der Prophet legte mir drei Dinge ans Herz: Fasten dreier Tage in jedem Monat, Verrichten von zwei Rak‘as (Gebetseinheiten) am Vormittag, und dass ich das Witr-Gebet [rituelles Gebet mit einer ungeraden Zahl an Rak‘as] vor der Nachtruhe verrichte.“ Dieser Hadîth wurde auch von Muslim in dessen Sammlung authentischer Hadîthe nach einer Aussage von Abû Ad-Dardâ überliefert. In einem von Al-Buchârî und Muslim in beiden Sammlungen authentischer Hadîthe nach einer Aussage von Amr ibn Al-Âs überlieferten Hadîth sagte der Gesandte Allâhs : „Das Fasten dreier Tage in jedem Monat kommt dem Fasten eines ganzen Mondjahres gleich.“ Dies ist ein großer Vorzug für diese drei Tage, die ein Mensch fastet. Wer also drei Tage in jedem Monat fastet, dessen Belohnung wird vervielfacht, und eine gute Tat beträgt mindestens das Zehnfache. Dies bedeutet, dass dies den ganzen Monat umfasst. Wenn der Mensch drei Tage in jedem Monat gefastet hat, dann ist es so, als ob er einen ganzen Monat und somit ein ganzes Mondjahr gefastet hat. Das ist Allâhs Gunstbezeigung, die Er gewährt, wem Er will. Und bei Allâh ist Gunstbezeigung in großem Ausmaß.
Es wurde ferner vom Propheten durch gesicherte Überlieferung überliefert, dass er anwies, dass der Muslim drei Tage eines jeden Monats des islâmischen Mondkalenders fastet, ohne dass er diese Tage bestimmt. Der Prophet tat dies, um der Umma zu erklären, dass drei Tage in jedem Monat zu jeder Zeit im Monat ausreichen, wobei es unerheblich ist, ob sie am Anfang, in der Mitte oder am Ende des Monats sind. Es ist indes erwünscht, dass diese drei Tage der 13., 14. und 15. Tag in jedem Monat des islâmischen Mondkalenders sind, und zwar gemäß einem von At-Tirmidhî in dessen Hadîth-Sammlung nach einer Aussage von Abû Dharr überlieferten Hadîth, dass der Prophet sagte: „Wenn du drei Tage in einem Monat fastest, dann faste den 13., 14. und 15. Tag!“ Ebenso überlieferte Qatâda ibn Milhân : „Der Gesandte Allâhs pflegte uns eine Anweisung zum Fasten der weißen Tage zu geben, nämlich den 13., 14. und 15. Tag.“ Es wurde weiterhin überliefert, dass der Prophet diese Tage ansässig und reisend zu fasten pflegte. An-Nasâî veröffentlichte diesen vom Propheten überlieferten Hadîth mit einer akzeptablen Überliefererkette.
Wenn man nun fragt „Warum wurden diese Tage »die weißen Tage« genannt?“, so lautet die Antwort: „Sie werden »die weißen Tage« genannt, weil der Vollmond in diesen Nächten erscheint, sodass die Nacht mondhell und von heller Farbe ist. Dabei handelt es sich um eine sichtbare Angelegenheit, die man bloß durch den Blick und das Beobachten kennt.“
Was nun deine ehrwürdige Frage über die Zeiten betrifft, zu denen das Bittgebet erwünscht ist, so ist die beste Zeit, zu der du Bittgebete zu Allâh dem majestätisch Hocherhabenen aussprichst, die Zeit, bei der du Allâh unbedingt brauchst, und wenn du zu Ihm in aufrichtiger Weise flehst, und für den Fall der Zuwendung deines Herzens zu Ihm, deines Fühlens Seiner Majestät und deines Bedarfes an Seiner Barmherzigkeit, die alles umfasst. Die Zuwendung des Herzens zu Allâh, die Demut und das Sich-Erniedrigen der Seele gegenüber Allâh dem majestätisch Hocherhabenen gehören zu den besten Zuständen, die beim Erhören des Bittgebets helfen. Dies ist auch die Zeit, bei der das Bittgebet eines Gläubigen immerwährend erhört wird.
Was die besonderen Zeiten betrifft, so gehört zu ihnen die Nacht der Bestimmung, die zu den wichtigsten Zeiten gehört, wenn sie sogar nicht die wichtigste Zeit ist, denn die Nacht der Bestimmung ist die Nacht, in der der ehrwürdige Qurân herabgesandt wurde. Zu den besonderen Zeiten gehören auch das letzte Drittel der Nacht, wenn der Herr der Hochmajestätische zum untersten Himmel herabkommt, die Zeit zwischen dem ersten Gebetsruf und dem Gebetsruf vor dem unmittelbaren Beginn des rituellen Pflichtgebets, unmittelbar nach den rituellen Pflichtgebeten, beim Hören des Gebetsrufs, bei Regen, in der letzten Stunde am Freitag, bei der Niederwerfung im rituellen Gebet, weil der anbetend Dienende seinem Herrn in der Niederwerfung am nächsten ist, wie es vom Propheten überliefert wurde, und beim Trinken von Zamzam-Wasser. Wenn jemand im Zustand der rituellen Reinigung (das heißt, er hat die rituelle Waschung vor dem Schlafengehen durchgeführt) geschlafen hat und dann aufsteht und das vom Propheten überlieferte Bittgebet spricht, gehört dies zu den Zeiten, bei denen das Bittgebet erhört wird, wie dies von unserem Propheten überliefert wurde. Zu den Zeiten, bei denen ein gläubiger anbetend Dienender Bittgebete spricht und diese erhört werden, gehören ferner das Bittgebet des Arafat-Tages, das als das beste Bittgebet angesehen wird, wie dies von unserem Propheten in einem authentischen Hadîth überliefert wurde, das absolute Bittgebet im Monat Ramadân, insbesondere in den letzten Nächten in diesem, und besonders in den Nächten mit einer ungeraden Zahl, und das Sprechen des folgenden legitimen Bittgebets bei einem Unglücksfall: „Wir gehören Allâh und zu Ihm kehren wir zurück; o Allâh, entschädige mich für meinen Unglücksfall und versorge mich mit etwas Besserem!“ Zu den besonderen Zeiten gehört ferner das Bittgebet eines Fastenden bei dessen Fastenbrechen. Sei also auf diese gute Anbetungshandlung bedacht, über die der Prophet sagte: „Es gibt keine edlere Sache bei Allâh als das Bittgebet.“ (Dieser Hadîth wurde von At-Tirmidhî veröffentlicht). Uns genügen die Worte Allâhs des majestätisch Hocherhabenen: „Und wenn dich Meine anbetend Dienenden nach Mir fragen, so bin Ich wahrhaftig nahe! Ich erhöre den Ruf des Bittenden, wenn er Mich bittet. So sollen sie nun auf Mich hören und an Mich glauben! Vielleicht handeln sie ja besonnen.“ (Sûra 2:186). Wir bitten Allâh den Allmächtigen und Majestätischen dir bei dem Erfolg zu gewähren, was Er liebt und womit Er zufrieden ist, und dich zu Seinen rechtschaffenen anbetend Dienenden gehören zu lassen!
Und Allâh verleiht den Erfolg!