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Das Sich-Zurückziehen in die Gebetsstätte im Islâm

Das Sich-Zurückziehen in die Gebetsstätte im Islâm

Allâh, der Erhabene, sagt: „Und Wir verpflichteten Ibrâhîm und Ismâ'îl: „Reinigt Mein Haus für diejenigen, die den Umlauf vollziehen und die sich (dort) zur Andacht zurückziehen und die sich (vor Allâh) verbeugen und niederwerfen.“ (Sûra 2:125)

Und Er, der Erhabene, sagt auch: „Und verkehrt nicht mit ihnen, während ihr euch (zur Andacht) in die Gebetsstätten zurückgezogen habt! Dies sind Allâhs Grenzen, so kommt ihnen nicht zu nahe! So macht Allâh den Menschen Seine Zeichen klar, auf dass sie gottesfürchtig werden mögen.“ (Sûra 2:187)

Von Abdullâh ibn Umar  möge Allah mit ihm zufrieden sein wird überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken pflegte in den letzten zehn Tagen des Ramadân den Itikâf zu vollziehen.“ Überliefert von Al-Buchârî und dem Imâm Muslim.

Von Âischa  möge Allah mit ihr zufrieden sein wurde überliefert, dass der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken die letzten zehn Tage des Ramadân im Itikâf zu verbringen pflegte, bis ihn Allâh sterben ließ. Daraufhin vollzogen seine Ehefrauen nach ihm den Itikâf . Überliefert von Al-Buchârî und dem Imâm Muslim.

Zusammenfassung:

1. Den Itikâf gab es auch schon in den früheren Religionen.

2. Der Itikâf gehört zum Islâm und ist eine starke Sunna. Es ist eine sehr wichtige Anbetungshandlung, mit der man sich Allâh, dem Erhabenen, nähert. Daher war der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken auch so bedacht auf seine Durchführung. Az-Zuhrî sagte: „Wie seltsam die Muslime doch sind! Sie unterlassen den Itikâf , obwohl der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken ihn nie unterließ, seitdem er sich Al-Madîna niedergelassen hatte. Jedes Jahr tat er dies in den letzten zehn Tagen, bis ihn Allâh, der Erhabene, sterben ließ.“

Von Atâ Al-Churâsânî  Allah   erbarme sich seiner ist überliefert: „Man sagte: „Wer den Itikâf vollzieht, ist wie jemand, der sich selbst vor seinen Herrn wirft und dann sagt: 'Mein Herr, ich gebe nicht auf, bis Du mir verzeihst! Mein Herr, ich gebe nicht auf, bis Du mir verzeihst!'“

3. Der Itikâf findet nur in der Moschee statt, auch wenn es nicht in einer Gruppe vollzogen wird. Der Gang zum Freitagsgebet stellt dabei keine Unterbrechung des I`tikâf dar, vielmehr ist es erlaubt, sich vorzeitig zum Platze des Freitagsgebets zu begeben.

4. Wer von dem Gebet in der Gemeinschaft befreit ist, darf auch in solchen Moscheen beten, in denen kein Gemeinschaftsgebet verrichtet wird, wie Moscheen in verlassenen Gegenden, auf dem Marktplatz, auf den Feldern usw.

5. Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken pflegte den Itikâf in den letzten Tagen des Ramadân zu verrichten. Genauso verhielt es sich mit seinen Ehefrauen  möge Allah mit ihnen zufrieden sein. Das Erleben der Laila Al-Qadr gehört dabei zu den Höhepunkten des Itikâf .

6. Während des Itikâf ist es nicht erlaubt, Geschlechtsverkehr zu haben. Tut man dies, wird der Itikâf ungültig. Allerdings muss man weder eine Sühne leisten, noch etwas nachholen. Von Ibn Abbâs  möge Allah mit beiden zufrieden sein ist überliefert, dass er sagte: „Wenn derjenige, der sich im Itikâf befindet, Geschlechtsverkehr hat, wird sein Itikâf ungültig und er beginnt ihn (den Itikâf) von neuem.“

7. Wenn man aus Vergesslichkeit mit seiner Ehefrau schläft, so wird der Itikâf dadurch nicht ungültig. Auch das Fasten ist in diesem Fall gültig.

 

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