Der Islâm ließ der Frau eine Sonderstellung zuteil werden und ließ sie ebenso zu Rang und Würde kommen. Dafür sprechen Beweise aus dem Qurân, der Sunna sowie aus den Lebensgeschichten der rechtgeleiteten Kalifen .
Auch wenn die Stellung der Frau in späteren Zeiten einen Rückfall erlitt - von den Traditionen sowie von den Gewohnheiten beeinflusst, die der Scharî´a widersprechen - ist der Islâm dafür nicht verantwortlich. Also ganz im Gegensatz dazu, was die parteiischen Menschen zu behaupten versuchen. Hiermit beschränken wir uns darauf darzustellen, inwieweit die Frau im Lichte des Islâm unter der Autorität der Politik, der Familie oder der Wissenschaft frei war. Die Freiheit der Frau unter diesen Autoritäten möchten wir hier darstellen, da Autoritäten überhaupt Freiheiten hemmen, egal ob direkt oder indirekt.
Im Zusammenhang mit der Freiheit der Frau unter der Autorität eines Vormundes, ob des Vater oder eines anderen, sagt der Prophet : ''Befragt Frauen um ihre Meinungen, wenn es um ihre Verheiratung geht!'' Da wurde gesagt, Jungfrauen sind doch so schüchtern, um sich ausdrücklich einstimmend zu äußern. So erwiderte der Prophet : „Ihre Zustimmung soll dann ihr Schweigen sein.“ (Ahmad und An-Nasâ`î)
Das ist eine ausdrückliche Aufforderung, dass jeder Vormund die unter seiner Vormundschaft stehende Frau bezüglich ihrer Verheiratung um ihre Meinung befragen muss.
Im Zusammenhang der praxisbezogenen Freiheit der Frau in Bezug auf ihre Partnerwahl wurde überliefert, dass eines Tages eine Frau zum Propheten kam, um ihm davon zu erzählen, dass ihr Vater sie an seinen Vetter verheiratete, um dadurch seinen gesellschaftlichen Status zu verbessern, obwohl sie diesen hasste. So rief der Prophet ihren Vater zu sich und ließ ihr die Entscheidung. Da sagte sie: „O Gesandter Allâhs, ich stimme dem zu, was mein Vater vollzog. Ich wollte dadurch den Frauen nur erklären, dass den Vätern in dieser Angelegenheit keine Anordnungen zustehen.“ (Ahmad, An-Nasâ`î und Ibn Mâdscha)
Wunderbar stark ist die Persönlichkeit dieser Frau! Wunderbar ist es auch, inwieweit der Islâm ihr Recht in Bezug auf eine freie Partnerwahl berücksichtigt!
Diese praxisbezogene Freiheit beschränkte sich nicht nur auf den Umgang mit dem Vormund, sondern erstreckte sich ebenso auf den Umgang mit dem Kalifen, dem Führer der Gläubigen, also dem Präsidenten.
Auch gegenüber dem Propheten , dem sich alle Menschen aus Liebe fügten, in dem Verlangen danach, ihn zufriedenzustellen, kam die Frau in den Genuss der Freiheit. Sie diskutierte und debattierte mit ihm ohne Beschränkung. In diesem Zusammenhang ist die Geschichte von Chaula bint Tha'laba sehr berühmt und jedem bekannt, weswegen sogar die 58. Sûra des Qurân geoffenbart wurde, um ihr ihre Bitte zu gewähren und um für sie sowie für alle Frauen, die ähnliche Probleme hatten, zu sorgen.
Von Ibn ´Abbâs wurde überliefert, dass Mughîth, der ein Sklave war, zum Propheten sagte: „O Gesandter Allâhs, lege für mich bei Barîra Fürsprache ein!“ (Sie war seine Frau, und sobald sie vom Sklaventum befreit war, forderte sie die Scheidung). Da sagte ihr der Prophet : „ O Barîra, fürchte Allâh, er ist doch dein Mann und der Vater deiner Kinder!“ Sie fragte: „Ist das eine Anordnung, o Gesandter Allahs?“- „Nein, es ist nur eine Fürsprache.“, entgegnete ihr der Prophet . Inzwischen vergoss Mughîth heiße Tränen. „Wunderst du dich denn nicht über die Liebe des Mughîth zu Bariîrah und ihren Hass auf ihn?“, fragte der Prophet Ibn ´Abbâs . (Abû Dâwûd)
Wunderbar ist hier nicht ihr Beharren auf der Scheidung trotz der Fürsprache des Propheten , sondern ihre präzise Unterscheidungsfähigkeit zwischen den Worten des Propheten, die göttliche Offenbarung sind und daher befolgt werden müssen, und was an seinen Worten rein menschlich ist, worüber sie dann frei entscheiden kann.
´Umar berichtete Folgendes: „Eines Tages wurde ich auf meine Frau böse. Sie diskutierte mit mir immer weiter, was ich aus typisch arabischer vor-islâmischer Gewohnheit sehr verabscheute. Da sagte sie mir noch kritisierend: „Warum verabscheust du, dass ich mit dir diskutiere? Bei Allâh, selbst die Frauen des Propheten diskutieren mit ihm! Einige von ihnen meiden ihn sogar bis zum Anbruch der Nacht.“ So ging ich direkt auf Hafsa zu und fragte sie, ob sie mit dem Propheten diskutieren. „Ja.“, antwortete sie.
„Meiden ihn einige von euch bis zum Anbruch der Nacht?“, fragte ich weiter. „Ja.“, gab sie zur Antwort.“ (Ahmad)
Die Freiheit der Frau im Lichte des Islâm ging über alle Grenzen hinaus und erstreckte sich sogar auf die Diskussion über die Angelegenheiten der Offenbarung. Als Ummu Salama fühlte, dass mit der Offenbarung immer nur Männer angesprochen werden, ging sie auf den Propheten zu und stellte ihm die Frage: „O Gesandter Allâhs, warum erwähnt die Offenbarung einzig die Männer, wenn von der Hidschra (Auswanderung) die Rede ist?“ Auf ihre Frage hin offenbarte Allâh Seine Aussage: „Da erhörte sie ihr Herr: „Seht, Ich lasse kein Werk der Wirkenden unter euch verloren gehen, sei es von Mann oder Frau; die einen von euch sind von den anderen.“ (Sûra 3:195). ( Al-Hâkim, in seinem Werk Al-Mustadrak und At-Tabarânî in seiner Qurân-Exegese)