3. Die Bindung der Blutsverwandtschaft wird im Qurân deutlich erwähnt.
Im Qurân heißt es: „Ist etwa jemand, der weiß, dass das, was zu dir von deinem Herrn als Offenbarung herabgesandt worden ist, die Wahrheit ist, wie jemand, der blind ist? Jedoch bedenken nur diejenigen, die Verstand besitzen. Diejenigen, die Allâhs Bund halten und das Abkommen nicht brechen und die verbinden, was Allâh angeordnet hat zu verbinden, ihren Herrn fürchten und Angst vor einer bösen Abrechnung haben…“ (Sûra 13:19-21) und auch: „Diejenigen, die den Bund Allâhs nach seiner Abmachung brechen und das trennen, was Allâh angeordnet hat, dass es verbunden werden soll, und auf der Erde Unheil stiften, für sie gibt es den Fluch und eine schlimme Wohnstätte.“ (Sûra 13:25)
So überlege einmal, in welchen Rahmen Allâh diejenigen setzt, die mit ihrer Blutsverwandtschaft Verbindung halten? Wo stehen im Gegensatz diejenigen, die ihre Blutsverwandtschaft zerreißen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass du unter denjenigen erwähnt werden willst, die Unheil auf Erden stiften, für die es den Fluch Allâhs im Diesseits und Jenseits gibt.
Im Gegenteil solltest du dich beeilen, zu den guten und vernünftigen Menschen zu gehören. Vergleiche dazu: „Werdet ihr vielleicht, wenn ihr euch abkehrt, auf Erden Unheil stiften und eure Verwandtschaftsbande zerreißen? Das sind diejenigen, die Allâh verflucht; so macht Er sie taub und lässt ihr Augenlicht erblinden.“ (Sûra 47:22-23) und: „Der Prophet steht den Gläubigen näher als sie sich selbst, und seine Gattinnen sind ihre Mütter. Und die Blutsverwandten stehen nach dem Buch Allâhs einander näher als die Gläubigen und Auswanderer, außer, dass ihr euren Schützlingen Gutes tun solltet. Dies steht im Offenbarungsbuch verzeichnet.“ (Sûra 33:6)
Der Gelehrte An-Nasafî legt diesen letzterwähnten Qurân-Vers wie folgt aus:
Die Muslime hatten sich zu Beginn des Islâm nach religiöser Ergebenheit und der Auswanderung (Hidschra) beerbt. Das wurde dann aber aufgehoben, und die Erbschaft wird je nach Verwandtschaftsgrad verteilt.
4. Der Prophet ist das beste Vorbild für den guten Umgang und die Bindung der Blutsverwandtschaft.
Dieses Thema ist sehr weitreichend; deshalb beschränke ich mich hier nur auf einige Geschehnisse in der Geschichte des Propheten, denn diese Beispiele sind sehr gute Beweise, die den Artikel bereichern. Diese Beispiele zeigen allen Menschen, die Herz und Verstand haben, wie gut der Prophet mit seinen gläubigen und ungläubigen Verwandten gleichermaßen umging. Das könnte eine Ermahnung für diejenigen sein, die sich ermahnen lassen. Selbst das Sich-Bekennen Hamzas zum Islâm war anfangs eine Art der Pietät gegenüber seinem Neffen (das heißt Muhammad ). Es geschah Folgendes: Er kam eines Tages von einer Jagd zurück, als ihm eine Frau sagte: „Abû Dschahl hat deinen Neffen geschlagen und seinen Vater beschimpft.“ Da ging Hamza sofort zu Abû Dschahl, schlug ihn und beschimpfte ihn. Er sagte ihm: „Wieso schimpfst du auf Muhammad und ich bekenne mich zu seiner Religion und sage, was er sagt?“ Da wurde Abû Dschahl, der Feind Allâhs und des Gesandten, rot vor Wut und Zorn, denn das Sich-Bekennen Hamzas zum Islâm war schmerzlicher als dessen Schlag und Beschimpfung. Dieses gute Verhalten seines Onkels erwähnte der Prophet immer, bis er nach Ende der Uhud-Schlacht vor seinem Leichnam stand und sagte: „Allâh möge dir Gnade erweisen, mein Onkel! Du hast immer Verbindung zu deiner Blutsverwandtschaft gehalten und gute Werke getan.“
Dscha`far ibn Abû Tâlib fiel als Märtyrer im Mu´ta-Feldzug. Ganz Madîna war von Trauer über die vielen Märtyrerangehörigen betroffen. Abdullâh ibn Dscha'far sagte in diesem Zusammenhang: „Drei Tage nach dem Tod Dscha`fars besuchte uns der Prophet und sagte zu uns: „Weint nicht mehr wegen des Todes meines Bruders und ruft mir seine Kinder!“ Da sind wir zu ihm gekommen, als ob wir kleine Vögel wären, da bat er den Friseur darum, uns die Haare zurechtzuschneiden.“ (Von Al-Albânî überliefert)
An-Nadr ibn Al-Hârith war einer der Gefangenen des Badr-Feldzuges. Als der Prophet davon erfuhr, gab er den Befehl ihn zu töten, denn er hatte für lange Zeit den Propheten geleugnet und ihm Verwerfliches vorgeworfen, obwohl er den Propheten so gut kannte wie sich selbst. Ist er nicht derjenige, der einmal sagte: „Als Muhammad ein kleiner Knabe war, gefiel euch seine Rede, von der ihr meintet, dass sie wahr ist. Wo er jedoch ein alter Mann mit Bart geworden ist und euch eine Botschaft verkündet, meint ihr, er sei ein Lügner? Bei Allâh, er ist kein Lügner, bei Allâh, er ist kein Lügner, bei Allâh, er ist kein Lügner!“ Dann kehrte er aber zu seiner von Unwissen und Neid vollen Natur zurück.
Der Gelehrte An-Nasafî erwähnt Folgendes:
Der Prophet rezitierte den Qurân und erzählte die Geschichten alter Völker in seiner Rezitation, da sagte An-Nadr ibn Al-Hârith: „Wenn ich wollte, würde ich das gleiche erzählen.“
Einmal trug er ein neues Exemplar der Reden von Rustum und nicht-arabischer Reden aus Persien vor, woraufhin folgender Qurân-Vers geoffenbart wurde: „Und wenn ihnen Unsere Zeichen verlesen werden, sagen sie: „Wir haben es bereits gehört. Wenn wir wollten, könnten wir fürwahr etwas Gleichartiges sagen. Das sind nur Fabeln der Früheren““.
Der Prophet sagte ihm: „Wehe dir, das sind die Worte Allâhs!“ Da richtete An-Nadr sein Gesicht gen Himmel und sagte: „O Allâh, wenn dies tatsächlich die Wahrheit von Dir ist, dann lasse auf uns Steine vom Himmel regnen oder bringe schmerzhafte Strafe über uns!“
Qutaila, eine Frau, erfuhr, dass ihr Bruder im Badr-Feldzug gefallen war, da schrieb sie Folgendes an den Propheten: „O Muhammad, Sohn der besten Frau ihrer Familie, der aus dem besten Stamm stammt. Was hätte es dir schaden können, wenn du es ihm verziehen hättest, und ein guter starker Mann kann auch verzeihen, obwohl er zornig und wütend ist? An-Nadr, den du hast töten lassen, war ein sehr naher Verwandter, und er hätte vor allen das Recht auf Freilassung, wenn man jemanden freilässt.“ Dem Propheten gefiel diese Mitteilung und er sagte daraufhin: „Hätte ich ihr Gedicht vor seiner Tötung gehört, so hätte ich ihn freigelassen.“ (vgl. Al-Istî'âb, Bd. 4/195, und Al-Isâba, Bd. 8/80).