Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Es besteht kein Unterschied zwischen dem Vater des Ehemannes der Frau und deren Vater, wenn man sich der Versuchung sicher ist. Sie darf ihren Schmuck vor beiden offen zeigen, weil Allâh der Erhabene sagt: „... ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer dem, was (sonst) sichtbar ist. Und sie sollen ihre Kopftücher auf den Brustschlitz ihres Gewandes schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ...“ (Sûra 24:31).
Die Gelehrten sind sich darüber einig, dass die Ehefrau des Sohnes zu den Frauen gehört, die für immer verboten sind. Dieses Urteil wird nicht dadurch beeinflusst, dass der Sohn sich von ihr scheiden lässt oder verstirbt, weil der Qurân das ewige Verbot bestätigt. Allâh der Erhabene fügt denen, denen die Frauen für immer verboten sind, hinzu: „... und (verboten zu heiraten sind euch) die Ehefrauen eurer Söhne, die aus euren Lenden (hervorgegangen) sind, ...“ (Sûra 4:23).
Dies bedeutet: Die Ehefrauen der Kinder – und ihrer darauf folgenden Generationen – sind den Vätern – und ihren vorherigen Generationen – der Ehemänner verboten.
Und Allâh weiß es am besten!