Hinauszögern des Gelöbnisses und dessen Verrichtung in einem anderen Land

29-11-2017 | IslamWeb

Frage:

Ich habe gelobt, einen gewissen Geldbetrag zum Wohlgefallen Allâhs zu spenden, wenn ich die Prüfung bestehe. Allerdings habe ich die Spende hinausgezögert, und zwar nicht, weil ich nicht spenden will, sondern weil ich derzeit nicht genügend Geld habe, um das Gelübde zu erfüllen. Und darf ich mein Gelöbnis in einem anderen Land als in dem, in dem ich es gelobt habe, erfüllen?

Antwort:

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Wenn du für dein Gelöbnis keinen festen Zeitpunkt oder bestimmten Ort festgelegt hast, kannst du es - so Allâh will - jederzeit erfüllen, wenn du dazu in der Lage bist und an welchem Ort du willst.

 

Wenn du allerdings einen speziellen Zeitpunkt oder Ort festgelegt hast, musst du es zum festgelegten Zeitpunkt und am bestimmten Ort erfüllen. Du kannst es bedenkenlos hinauszögern, wenn du nicht in der Lage dazu bist, solange dies nicht zur Vernachlässigung führt.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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