Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Ein Fastender sollte sich von allem fernhalten, was ihn sexuell erregen könnte. Denn in einem Hadîth Qudsî heißt es:
Allâh der Hocherhabene sagt: „Er lässt seine Lust, sein Essen und sein Trinken um Meinetwillen.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim.)
Doch das, was du erwähnt hast, zählt nicht als etwas, was das Fasten ungültig werden lässt, wenn du beim Abwischen deines Gliedes die Absicht hattest die Unreinheit zu beseitigen und nicht dich selbst zu befriedigen. Dies gilt erst recht, wenn es dabei nicht zu einem Samenerguss kam. Folglich gilt dein Fasten laut übereinstimmender Meinung der muslimischen Gelehrten als gültig.
Eine rituelle Ganzkörperwaschung musst du nur durchführen, wenn [begleitet von einem Lustgefühl] tatsächlich Samenflüssigkeit aus dir ausgetreten ist. Denn ansonsten geht man grundsätzlich davon aus, dass sie nicht ausgetreten ist. Allerdings hat die Waschung, die du durchgeführt hast, keinerlei belastende oder nachteilige Auswirkungen für dich.
Zukünftig solltest du aufpassen. Doch es hat keinerlei negative Folgen für dich, wenn dir so etwas passiert, ohne dass du die Absicht hast, das sexuelle Verlangen zu erwecken bzw. einen Orgasmus hervorzurufen.