Aller Lobpreis gebührt Allâh dem Herrn der Welten und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Für den Takbîr vor dem Bittgebet im Witr-Gebet nach der Rechtsschule von Imâm Abû Hanîfa gibt es weder einen Beweis noch existiert ein Analogieschluss.
Imam As-Schâfi'î () sagte: „Dieser Takbîr ist etwas Zusätzliches im Gebet, für das es weder einen Beweis noch einen Analogieschluss gibt.“
Allerdings kann man das Gebet auf Grund dieses Takbîr nicht für ungültig erklären, weil der Takbîr etwas im Gebet ist, was man im Gebet verrichtet. Der hanbalitische Rechtsgelehrte Al-Haddschâwî sagte: „Wenn er [der Betende] eine im Gebet zu verrichtende Sache zum falschen Zeitpunkt sagt, ist das Gebet nicht ungültig. Er braucht auch keine Niederwerfung des Versehens zu verrichten, es ist ihm aber erlaubt.“
Wer etwas im Gebet zu Sagendes sagt, dies aber zum falschen Zeitpunkt tut, dessen Gebet ist nicht ungültig geworden. Folgt man dem Vorbeter im Sprechen dieses Takbîr? In Analogie zu einer Meinung von Imâm Ahmad ergibt sich, dass man dem Vorbeter nicht folgt. Harb sagte in seiner Überlieferung über Ahmad: „Wenn der Vorbeter im Totengebet fünf Mal den Takbîr spricht, sprechen die hinter dem Imam Betenden den fünften nicht. Sie sprechen den Friedensgruß erst mit dem Vorbeter. Es ist nämlich ein Zusatz, der keine Sunna für den Vorbeter ist. Daher folgen ihm die Betenden nicht darin.“
Aus dieser Aussage schließen wir, dass der Betende dem Vorbeter nicht im Sprechen dieses Takbîr folgt, weil es etwas Zusätzliches und kein Teil der Sunna ist.