Aller Lobpreis gebührt Allâh, dem Herrn der Welten, und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Zu den Regeln des Fiqh gehört, dass die Schwierigkeit die Erleichterung mit sich bringt. Daher legten die Rechtsgelehrten fest, dass es für denjenigen, der unwillkürlichen Harnfluss hat, Pflicht ist, die Austrittsstelle gut zu reinigen, etwas daran zu befestigen, was den Austritt des Urins hindert, wie ein kleines Stück Stoff oder Anderes, dann die rituelle Gebetswaschung für jedes rituelle Gebet zu verrichten und die rituelle Gebetswaschung erst nach dem Eintritt der Zeit des Gebets durchzuführen. Dadurch kann man das Gebet verrichten, wobei nichts dagegen spricht, wenn Urin danach austritt.
Du bist also verpflichtet, alles zu tun, was du kannst, wie die Reinigung nach Stuhlgang und Urinieren und die Reinigung des Ballons, und zwar nach dem Eintritt der Gebetszeit.
Ist es für dich schwierig, dann verrichte das rituelle Gebet, wie du kannst! "Allâh erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag." (Sûra 2:286).
Und Allâh weiß es am besten.