Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Der Reisende darf die Erleichterungen auf Grund der Reise erst in Anspruch nehmen, wenn er sie wirklich begonnen und seinen Wohnort verlassen hat. Wenn der Flughafen also weit von seinem Wohnort entfernt liegt, kann man, so Allâh will, die Gebete bedenkenlos am Flughafen zusammen und gekürzt verrichten. Wenn sich der Flughafen innerhalb des Wohnorts befindet, darf man dies nicht tun. In diesem Fall betet man das Abend- und das Nachtgebet jeweils zu seiner Zeit am Flughafen.