Aller Lobpreis gebührt Allâh, dem Herrn der Welten, und möge Allah Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Nach den Sprach- und Fiqh-Gelehrten umfasst der Bart die Haare der Wangen und des Kinnes. Die Malikiten erklärten, dass das Rasieren von Haaren der Unterlippe harâm ist. Der malikitische Rechtsgelehrte An-Nafrâwi sagte: "Zur Unterlippenbehaarung: Es ist genauso verboten, sie abzurasieren wie die Barthaare."
Soweit wir wissen, hat kein Gelehrter die Wangenbehaarung als zum Bart gehörig bezeichnet, also ist nichts dagegen einzuwenden, dort wachsende Haare zu entfernen.
Und Allâh weiß es am besten.