Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Ein Ansässiger muss die Gebete in ihren definierten Gebetszeiten verrichten, weil Allâh der Erhabene sagt: Das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben (Sûra 4:103). Ibn Abbâs und Ibn Masûd sagten: Das Gebet hat eine Zeit, so wie die Pilgerfahrt eine Zeit hat. Und in dieser muss es verrichtet werden. Deswegen musst du das Mittagsgebet zu seiner richtigen Zeit beten und ebenso das Nachmittagsgebet zu seiner Zeit. Nur weil du das Nachmittagsgebet nicht zu Beginn der Zeit verrichten kannst, ist es trotzdem nicht gestattet, es mit dem Mittagsgebet zu kombinieren, solange du es immer noch in der Mitte oder zum Schluss seiner Zeit beten kannst. Wenn jedoch die Strecke zwischen dem Arbeitsplatz und dem Wohnort einer Reisestrecke entspricht, dann darfst du das Mittags- und das Nachmittagsgebet zusammen verrichten, weil dies als eine Reise gilt. In diesem Fall darfst du auch die Gebete verkürzen. Wenn jedoch die Entfernung keiner Reisestrecke entspricht und du das Nachmittagsgebet noch rechtzeitig verrichten kannst, so ist ein Zusammenlegen nicht erlaubt.
Und Allâh weiß es am besten!