Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die weise Scharia hat einen Maßstab dafür festlegt, wen sich der Muslim zum Freund nehmen soll, nämlich die Religion und die Rechtschaffenheit. Al-Buchârî und Muslim überlieferten nach einer Aussage von Abû Mûsâ Al-Asch'arî , Allâhs Gesandter (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) habe gesagt:
„Das Gleichnis rechtschaffener Gesellschaft und das Gleichnis schlechter Gesellschaft ist das des Moschus-Verkäufers und desjenigen, der einen Blasebalg betätigt. Denn entweder beschenkt dich der Moschus-Verkäufer oder du kaufst etwas von ihm oder vernimmst einen guten Duft von ihm. Und jemand, der einen Blasebalg betätigt, verbrennt entweder deine Kleidung oder du vernimmst von ihm einen stinkenden Geruch.“
Daher gilt: Wenn dieser Freund, den du erwähntest, ein rechtschaffener Mann ist, der dir zum Guten verhilft und dich daran erinnert, dann führe deine Freundschaft mit ihm fort und gib ihm in den Punkten, in denen er Fehler begeht, aufrichtigen Rat! Denn jeder Mensch begeht Fehler.
Sollte dieser Freund jedoch ein schlechter Freund sein, von dem du befürchtest, dass er deine Religiosität und deinen Charakter beeinträchtigen könnte, dann erteile ihm aufrichtigen Rat, damit er dadurch vielleicht auf den richtigen Weg kommt! Wenn nicht, dann beende deine Freundschaft mit ihm und fahre damit fort, ihm aufrichtigen Rat zu erteilen!