Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Nichts hindert daran, die Brautgabe vor dem Heiratsvertrag zu zahlen, wenn beide Parteien damit einverstanden sind. Dabei muss man wissen, dass die Brautgabe nur durch den Heiratsvertrag fällig ist. Angenommen, die Hochzeit findet nicht statt, dann wird dem Mann die Brautgabe zurückgegeben.
Und Allâh weiß es am besten!