Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die Absicht ist eine Voraussetzung für die Erlangung der Belohnung für neutrale Taten, wie beispielsweise Hausputz sowie Essen und Trinken. Dies gilt auch für verpflichtende Angelegenheiten wie beispielsweise bei Ausgaben für den Lebensunterhalt und bei der Bezahlung von Schulden. Man erlangt einzig dann eine Belohnung dafür, wenn man damit beabsichtigt, sich Allah dem Hocherhabenen zu nähern und gemäß folgender Aussage des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) zu handeln: „Die Handlungen beruhen einzig und allein auf den Absichten und jedem Menschen steht nur das zu, was er beabsichtigt hat!“ (Al-Buchârî und Muslim), und gemäß seiner Aussage „Für jede Ausgabe, mit der du nach Allâhs Belohnung trachtest, wirst du (von Allâh) belohnt…“ (Al-Buchârî und Muslim). Daraus lässt sich schließen, dass man sowohl für verpflichtende als auch für erlaubte Taten belohnt wird, sofern man damit nach der Belohnung Allâhs des Hocherhabenen trachtet. Der erste Hadîth zeigt, dass man für absichtslose Taten nicht belohnt wird und dass die Absicht eine Voraussetzung für die Erlangung der Belohnung darstellt.