Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Offensichtlich und Allâh weiß es am besten! entspricht der Fall einer Person, die an einem Blähbauch, starken Blähungen und fehlender Kontrolle darüber leidet, dem Fall einer Person, die an Harninkontinenz (unkontrollierbarem Urinausfluss) leidet. Bekanntlich ist eine Person, die an Harninkontinenz leidet, entschuldigt. Für ihn gelten bei der rituellen Gebetswaschung und den Anbetungshandlungen besondere Bestimmungen, die sich von den Bestimmungen für Gesunde unterscheiden. Dies ist ein Geschenk unseres Herren, da Er uns in der Religion keine Bedrängnis und keine unerträglichen Bürden auferlegt.
Daher sind wir der Meinung, dass dem Lehrer, der an der in der Frage erwähnten Krankheit leidet, die erste rituelle Gebetswaschung genügt, wenn er den Qurân berühren muss. Danach muss er diese nicht jedes Mal wiederholen, wenn Blähungen austreten, da ihm dies schwer fiele. Diese Erschwernis widerspricht dem Grundprinzip der Erleichterung in unserer Religion.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die korrekteste Meinung in der mâlikitischen Rechtsschule lautet, dass es dem Lehrer und dem Schüler (während dem Unterricht) erlaubt ist, den gesamten Qurân und demnach auch Teile davon zu berühren!