Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die Sühne für einen Schwur darf man nicht an einen Bedürftigen entrichten. Man muss sie an zehn Bedürftige entrichten. Außerdem kann man den zehn Bedürftigen nicht mehr als eine Sühne am Tag zukommen lassen. Dies entspricht der Rechtsmeinung von Abû Hanîfa und einer Meinung des Imâms Ahmad.
Wer mehrere Sühneleistungen abzuleisten hat und sie alle an zehn Bedürftige entrichten möchte, soll sie an einem Tag mit einer Sühne speisen, am nächsten Tag mit einer weiteren und so weiter.
Ibn Qudâma sagte in Al-Mughnî: „Wenn er einer Person an zwei Tagen zwei Sühneleistungen zukommen lässt, ist dies gültig. Darüber ist uns keine Meinungsverschiedenheit bekannt. Wenn jemand zehn Sühneleistungen zu leisten hat und er zehn Bedürftige hat, speist er sie jeden Tag mit einer Sühneleistung. Dies ist gültig, weil er somit das getan hat, was ihm auferlegt wurde, und er somit seiner Verantwortung gerecht wurde. Für das Spenden von Kleidung gilt die gleiche Regel wie für das Speisen.“