Der Lobpreis ist Allâhs, des Herrn der Geschöpfe, und möge Allâh den Gesandten Allâhs in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken, sowie seine Familie und seine Gefährten!
Das Eröffnungsbittgebet wird bei jedem Eröffnungs-Takbîr gesprochen, mit Ausnahme zweier Gebete: 1. Das Totengebet enthält kein Eröffnungsbittgebet. 2. Wer später zum Gemeinschaftsgebet stößt und den Imâm nicht stehend erreicht spricht das Eröffnungsgebet, nachdem der Imâm das Gebet nach zwei Rak'as beendet und der Verspätete anschließend zwei Rak'as anhängt. So verhält es sich bei jedem Gebet, das man eröffnet¸ denn in den vier Sunna-Werken ist überliefert, „dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte, wenn er das Gebet eröffnete:
Subhânaka Allâhumma wa bihamdika wa tabâraka ismuka wa ta’âlâ dschadduka wa lâ ilâha ghairuk – Über jeden Makel erhaben bist Du, o Allâh, und gepriesen, gesegnet ist Dein Name, erhaben ist Deine Majestät und es gibt nichts Verehrungswürdiges außer Dir".
An-Nawawî (Allah erbarme sich seiner) sagte hierzu in Al-Madschmû: „Es ist erwünscht, dass jeder Betende das Eröffnungsbittgebet nach jedem Eröffnungs-Takbîr spricht, egal ob als Imâm oder ob er hinter dem Imâm oder allein betet, egal ob Frau, Kind oder Reisender, ob im Pflichtgebet oder im freiwilligen Gebet, im Sitzen oder im Liegen oder in irgendeinem Zustand.” Dem ist zu entnehmen, dass das Eröffnungsbittgebet nicht in der zweiten Rak'a gesprochen werden kann, sondern nur in der ersten.