Leite denjenigen, den du in die Irre geführt hast, auf den richtigen Weg, genauso wie du ihn zuvor vom richtigen Weg weggeführt hast!

21-1-2019 | IslamWeb

Frage:

Ich bitte darum, mir zu helfen! Ich bin ein junges Mädchen. Früher habe ich mich nicht an die religiösen Vorschriften gehalten. Doch Allâh hat mich auf den richtigen Weg geführt –lobgepriesen sei Er! Bevor ich mich aber an die religiösen Vorschriften hielt, hatte ich eine Beziehung zu einem jungen Mann aus den Reihen meiner Verwandten. Ich habe allerdings meine Jungfräulichkeit nicht verloren. Das Problem ist allerdings, dass ich verursacht habe, dass dieser Junge vom geraden Weg abgekommen ist. Ich fühle mich schuldig dafür. Was soll ich nun tun, um mich von meiner Schuld zu befreien? Denn wie Sie wissen, ehrenwerter Scheich: Wer zu einer Sünde hingeführt hat, dem steht die gleiche Strafe zu. Wie also lautet Ihr Rat an mich und an diesen jungen Mann?

Antwort:

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Der Lobpreis gebührt Allâh, Der dir die reumütige Umkehr gewährte. Wir bitten den über allen Mängeln Erhabenen, dich darin zu festigen!

Was jenen jungen Mann betrifft, den du vom Weg abgebracht hast, so solltest du nun zur Ursache für seine Rechtleitung werden, und zwar indem du ihn dazu anhältst, Reue zu zeigen und zu Allâh dem Erhabenen zurückzukehren. Dies sollte auf angemessene Art und Weise geschehen, indem du über deine nahen männlichen Verwandten oder die Ehemänner deiner Freundinnen rechtschaffene Leute zu ihm schickst.

Hüte dich ja davor, direkt mit ihm in Verbindung zu treten! Denn dies könnte euch möglicherweise zur früheren Gewohnheit und mitten in die Sünde führen.

Ferner gilt: Wenn du dich auf die von uns erwähnte Art und Weise um seine Rechtleitung bemüht hast, dann hast du deine Aufgabe erfüllt. Wenn er sich Allâh reumütig zuwendet, dann ist es für ihn selbst, und du wirst für seine Rechtleitung belohnt. Wenn er sich aber weigert, dann hast du deine Aufgabe erfüllt und auf dir lastet keine weitere Schuld. Denn du hast dann bereits getan, was du tun konntest. Du hast nicht die Aufgabe, ihn dazu zwingen, dem richtigen Weg zu folgen.

Allâh der Erhabene sagte zu Seinem Gesandten:

„Gewiss, du kannst nicht rechtleiten, wen du gern möchtest/hast, sondern Allâh leitet fürwahr recht, wen Er will. Und Er kennt am besten diejenigen, die der Rechtleitung folgen.“ (Sûra 28:56).

Und Allâh weiß es am besten!

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