Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Die Gelehrten sind sich darüber uneinig, ob derjenige, der ein Haus besitzt oder nur genügend Geld für ein Haus hat, zum Hadsch verpflichtet ist oder nicht:
- Die Malikiten sind der Meinung, dass er zum Hadsch verpflichtet ist sowie sein Haus verkaufen und mit dem Geld den Hadsch vollziehen soll.
- Die Schafiiten und Hanbaliten sind der Meinung, dass er zum Hadsch nicht verpflichtet ist, es sei denn, dieses Haus oder dieses für den Hausbau vorgesehene Geld überschreitet seine Grundbedürfnisse.
- Die Hanafiten meinen, dass er nicht verpflichtet ist, sein Haus zu verkaufen, auch wenn er es nicht nötig hat.
- Die vorzuziehende Meinung ist aber, dass er nur dann zum Hadsch verpflichtet ist, falls er das Haus oder das für den Hausbau vorgesehene Geld nicht nötig hat.
Daher bist du momentan nicht zum Hadsch verpflichtet und kannst ihn verschieben, falls du das Wohnhaus nötig hast, aber unter der Bedingung, dass du dich beim Hausbau auf das Nötige beschränkst.